CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

Beiträge 1 - 10 von 25
  • CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    gerifro, 22.05.2010 13:04
    #1
    Bis zu 100Ex sollte also eine Namensaktie gehandelt werden dürfen.

    Wenn man momentan, also heute, 22.05. um 11:06 oa. Makt besuchte, kostete Burkhalter 104Ex und mehr ;-(((

    Wenn sich jemand nicht and die Regeln halten will, dann sollte sie/ihn das WaFi-Team zumindest verwarnen!


    PS: Imo wäre ein Ausschluss hier angebracht;-)))
  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    taeschner, 22.05.2010 13:29, Antwort auf #1
    #2
    Hallo gerifo,

    Übertreibst du da nicht ein bisschen?
    Der Markt hat lt. Ranking bis Heute 44 Teilnehmer, dass heißt wenn die Aktien knapp sind bestimmt Angebot und Nachfrage. Wenn der Betreiber technisch nicht in der Lage ist die Aktie auf 100,00 Ex zu begrenzen, ist es doch nicht Verwerflich wenn jemand Versucht mehr zu bekommen. So ist das Leben, es wird ja niemand gezwungen mehr als 100,00 Ex dafür auszugeben.
  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    gerifro, 22.05.2010 13:39, Antwort auf #2
    #3
    > Hallo gerifo,
    >
    > Übertreibst du da nicht ein bisschen?
    > Der Markt hat lt. Ranking bis Heute 44 Teilnehmer, dass heißt wenn die
    > Aktien knapp sind bestimmt Angebot und Nachfrage. Wenn der Betreiber
    > technisch nicht in der Lage ist die Aktie auf 100,00 Ex zu begrenzen, ist es
    > doch nicht Verwerflich wenn jemand Versucht mehr zu bekommen. So ist das
    > Leben, es wird ja niemand gezwungen mehr als 100,00 Ex dafür auszugeben.
    >

    Das ist sehr wohl verwerflich!

    Als ich im letzten Jahr dagegen protestierte, dass jemand nach dem Rücktritt von Pacal Couchepins noch 2Ex bekommen sollte, ich aber für meine Namensaktien mit Sicherheit nicht mehr als 100Ex, hieß es, dass die Namensaktien ja auch nur zwischen 0,01 und 100,00Ex lt Regeln handelbar sind. Warum sollte das also heuer nicht mehr gelten, obwohl es in den Regeln steht?
    >

    Oder höre ich gar selbstredend für dich heraus, dass du mögliche Ptrovite schlagen willst, ohne irgend etwas uinterstellen zu wollen?

  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    taeschner, 22.05.2010 13:42, Antwort auf #3
    #4
    Die Auszahlungsregeln haben doch nichts mit den Handelbaren Werten zu tun.
    Das sind zwei Paar Schuhe.
  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    gerifro, 22.05.2010 13:52, Antwort auf #4
    #5
    > Die Auszahlungsregeln haben doch nichts mit den Handelbaren Werten zu tun.
    >
    > Das sind zwei Paar Schuhe.

    Ich spreche nicht von der Auszahlungsregel!


    lt.Regel:

    Tradingspanne
    0,01 - 100 Ex
    (Ausnahme: siehe Marktbedingungen)


    einverstanden?
    >

  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    taeschner, 22.05.2010 14:01, Antwort auf #5
    #6
    Nicht so ganz, wie gesagt die Verantwortung eine Aktie auf das Mindestvolumen zu Begrenzen liegt beim Veranstalter. Einem Trader zu Ermahnen oder gar zu Sperren wie du es Verlangst wäre grotesk.
    Jedem Trader muss doch klar sein, dass er bei Auszahlung nur 100,00 Ex bekommt.
    Das ist aber bei einem Markt der noch einige Monate Läuft bedeutungslos so Lange ich die Fehlenden Aktien für einen Bündelverkauf günstiger bekomme.
  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    gerifro, 22.05.2010 14:19, Antwort auf #6
    #7
    > Nicht so ganz, wie gesagt die Verantwortung eine Aktie auf das
    > Mindestvolumen zu Begrenzen liegt beim Veranstalter. Einem Trader zu
    > Ermahnen oder gar zu Sperren wie du es Verlangst wäre grotesk.

    Auf alle Fälle waren solche klugen Köpfe auch im Vorjahr am Werk, nur mit dem Unterschied, dass WaFi sofort reagierte! (Ob die Betroffenen Ermahnungen erhielten oder nicht, weiß ich nicht. Gesperrt wurden sie denk ich nicht)

    Trotz allem hin und her:


    Regeln haben für ausnahmslos ale zu gelten! Und wenn in besagtem Markt die Tradingspanne für die Namensaktien zwischen 0,01 und 100,00Ex in den Regeln festgelegt ist, gelten hier nicht für Ausnahmen die Regel! Punkt! Ohne Kompromisse!





    > Jedem Trader muss doch klar sein, dass er bei Auszahlung nur 100,00 Ex
    > bekommt.
    > Das ist aber bei einem Markt der noch einige Monate Läuft bedeutungslos so
    > Lange ich die Fehlenden Aktien für einen Bündelverkauf günstiger
    > bekomme.
    >
    Deine Sicht der Regelauslegung, meine ist es nicht!

  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    taeschner, 22.05.2010 14:28, Antwort auf #7
    #8
    Ich habe nichts gegen Regeln, solange die Veranstalter dafür sorge Tragen das eine Regelüberschreitung nicht möglich ist. Aber Ansch…. und zu Verlangen das Trader Ermahnt oder gar Gesperrt werden finde ich absolut nicht Ok.
  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    gerifro, 22.05.2010 14:45, Antwort auf #8
    #9
    > Ich habe nichts gegen Regeln, solange die Veranstalter dafür sorge Tragen
    > das eine Regelüberschreitung nicht möglich ist. Aber Ansch…. und zu
    > Verlangen das Trader Ermahnt oder gar Gesperrt werden finde ich absolut
    > nicht Ok.

    Nachdem ich ein Mensch bin der vieles erduldet, nur nicht Unehrlichkeit, Ungerechtigkeit (als Beispiele) werde ich bei solchen Dingen immer wieder ganz laut sein, da kannst du mir jetzt noch tausen mails schreiben, oder nicht.

    Das Ganze zeugt für mich nämlich viel mehr, dass du dich mit großer Wahrscheinlichkeit doch gerne über Regeln hinwegsetzt und gar nicht bemerkst, dass du, sollte meine Annahme zutreffen, nicht nur gegen Regeln verstößt, sondern dich total unfair gegenüber den anderen verhältst. Das, wie gesagt, sollte dem so sein, finde ich nicht toll von dir!

    Mich würd nichts mehr freuen, wenn ich mich mit meiner Annahme total getäuscht hätte!

    Vielleicht überdenkst du das. Und vielleicht überdenkst du, ob ich nicht bemerkte, dass, wenngleich von mir nicht beweisbar, seit meinem erstem mail 1000 Stk. Burkhalter zu 110Ex im Verkauf nicht mehr angeboten werden.

  • Re: CH-BR-Markt, @wahlfieberteam

    gerifro, 22.05.2010 19:52, Antwort auf #9
    #10
    @ taeschner

    Im übrigen: Verlangt habe ich entgegen deiner Behauptung gar nichts!

    Geschrieben habe ich in meinem erstem Post folgendes:



    Wenn sich jemand nicht an die Regeln halten will, dann sollte sie/ihn das WaFi-Team zumindest verwarnen!


    PS: Imo wäre ein Ausschluss hier angebracht;-)))



    Wo also habe ich verlangt, dass jemand ausgeschlossen werden sollte? Dies trifft zwar imo zu, verlangt habe ich es aber nicht, gleich wie ich nicht verlangt habe, dass WaFi jemanden, wem immer, verwarnen muss !

    Ist zwei paar Schuhe!


    PS: Interessanterweise gibt es derzeit genau 1 Stk. Burkhalter zu 111Ex zu kaufen. Irgendwie eigenartig, eine Aktie verkaufen zu wollen;-)))

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