AfD und Recht

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  • verquerte Rechtsansicht von AfD und "Fans" ...

    Bergischer, 03.08.2019 02:51, Antwort auf #59
    #61

    Das wäre es, jemand wird für das Hochladen bei Youtube verurteilt ...

    § 131
    Gewaltdarstellung

    (1) 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    1.eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,


    a)verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,


    b)einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder

    2.einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien


    a)einer Person unter achtzehn Jahren oder


    b)der Öffentlichkeit


    zugänglich macht oder

    3.eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

    ... und der Mörder kommt wegen Unzurechnungsfähigkeit frei.

    deine "billigste" AfD Polemik zeigt schon recht eindeutig die verächtliche Einstellung zu unserem Rechtsstaat und unserem Grundgesetz. Kein von einem Gericht für unzurechnungsfähig erklärter Gewalttäter "kommt frei":

    "Das Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im deutschen Strafgesetzbuch wird die Schuldunfähigkeit in § 19 und § 20, und die verminderte Schuldfähigkeit in § 21 geregelt...

    ... Der schuldunfähige Täter kann zwar nicht bestraft werden, aber psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher, die im Sinne von § 20 oder § 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist, können nach § 63 und § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht werden." Quelle: Wikipedia

    ... das "ist schon ein Kreuz" mit dem Rechtsstaat, wenn er gerade mal wieder gegen meine Auffassung urteilt - ich empfehle deshalb ins AfD Wahlprogramm die Forderung nach Euthanasie im Verständnis des Alfred Hoche aufzunehmen:

    "Nach Ansicht von Hoche gibt es Menschenleben, „die so stark die Eigenschaft des Rechtsgutes eingebüßt haben, dass ihre Fortdauer für die Lebensträger wie für die Gesellschaft dauernd allen Wert verloren hat“. Das intellektuelle Niveau und die Gefühlsregungen dieser Menschen seien mit denjenigen von Tieren zu vergleichen. Ein insoweit „geistig Toter“ sei nicht imstande, einen subjektiven Anspruch auf Leben erheben zu können. Insoweit sei die Beseitigung eines geistig Toten einer sonstigen Tötung nicht gleichzusetzen." Quelle: Wikipedia

  • RE: AfD und Recht - Freitaler Stadtrat: Nötigung u. Amtsanmaßung

    gruener (Luddit), 03.08.2019 04:23, Antwort auf #55
    #62
    https://www.dnn.de/Region/Umland/Freitaler-AfD-Stadtrat-Prinz-wegen-Noetigung-un d-Amtsanmassung-verurteilt

    sieh es mir bitte nach:

    ich finde dein post genauso überflüssig wie andere posts, die den anspruch erheben, unbedingt mitteilen zu müssen, dass wieder jemand aus dem linken/muslimisch-arabischen umfeld irgendeine überflüssige oder sogar gg-widrige äußerung getätigt haben könnte oder auch hat.

    wahlfieber ist aus meiner sicht keine plattform, auf der mehrheitlich derart unbedarfte personen agieren, dass ihnen selbiges - welche politische ecke auch immer betroffen sein mag - nicht vertraut ist. das schließt natürlich nicht aus, dass einige sowohl das eine oder auch das andere (bewusst) ausblenden oder ebenso bewusst ignorieren. was aber kein hinreichender grund ist, allseits als bekannt anzusehende allgemeinplätze ständig zu wiederholen.

    du scheinst den sinn und zweck meines ursprungsposts nicht verinnerlicht zu haben.

    wie wäre es daher mit einer kleinen spende, die wenigstens die ungefragte übernahme von fremden texten - ohne an irgendeiner stelle auf den autor hinzuweisen - irgendwie ansatzweise rechtfertigt?

  • RE: verquerte Rechtsansicht von AfD und "Fans" ...

    gruener (Luddit), 03.08.2019 07:42, Antwort auf #61
    #63

    ich erlaube mir - unangenehm wie ich nun mal bin - festzuhalten:

    der user, auf den sich das post bezieht, ist - KEIN - AfD'ler.

    nicht einmal auf die feststellung, er könnte ein fan der afd sein, möchte ich mich einlassen.

    ******

    ich weiß, dass dieser umstand unbedeutend erscheinen mag, er führt aber dennoch die argumentation(en) in mancher hinsicht ad absurdum.

    *****

    ob des umstandes, dass er kein AfD'ler ist, muss natürlich auch berücksichtigt werden, welche absichten hinter bestimmten äußerungen stehen könnten. auch rechts ist sich untereinander bekanntlich nicht immer "grün". (rein hypothetisch geäußert. ich habe keinerlei belege, die diesen "vorwurf" untermauern würden - falls sich irgendwer unabsichtlich angegriffen fühlen sollte, darf anstelle des "grün" meinetwegen auch "braun" gesetzt werden.)

    *****

    ich bitte darum, diesen umstand in weiteren posts zu berücksichtigen.

    nicht, dass hier demnächst ein extremist aus ödp- oder tierschutz-kreisen auftaucht und vermeintlich extremistische grüne thesen verbreitet. und dann stante pede eingefordert wird anzuerkennen: der spricht aber nicht für die grünen.

  • RE: verquerte Rechtsansicht von AfD und "Fans" ...

    FreundvonLI, 03.08.2019 11:04, Antwort auf #63
    #64
    der user, auf den sich das post bezieht, ist - KEIN - AfD'ler.

    Woher weißt du das?

    Zur Spende: Generell spende ich gerne, allerdings gehört es in dem konkreten Fall hier zum Allgemeinwissen, dass der Text von dir war. Dein Schreibstil ist hinreichend bekannt. Es ist schade, dass du hier Nebelkerzen wirfst und Rechte für etwas kritisierst, was du Linken durchgehen lässt. Aber ich mag dich trotzdem. ;)

  • Nebelkerzen

    FreundvonLI, 03.08.2019 11:06, Antwort auf #61
    #65

    Das wäre es, jemand wird für das Hochladen bei Youtube verurteilt ...

    § 131
    Gewaltdarstellung

    Anscheinend hast du meinen Hinweis nicht verfolgt, sonst wüsstest du, dass von Gewaltdarstellung keine Rede sein kann. Das Video ist entsetzlich, aber das eigentliche blutige Geschehen ist für das Auge unsichtbar. Man sieht eine Person, die mehrmals ein Schwert nach unten bewegt. Kopfkino tut natürlich das Übrige.

    Schon die zweite Nebelkerze, mit der der heutige Samstag beginnt...

  • RE: AfD und Recht - Weidel wg. Fake-News gg. Flüchtling vor Gericht

    an-d, 09.08.2019 18:41, Antwort auf #65
    #66

    ...Der Geflüchtete Alassa Mfouapon geht gerichtlich gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel vor. Sie hatte ihn als „Rädelsführer“ einer Demo verunglimpft. ...

    Die Verhandlung wurde vertagt. Klar ist, dass Weidel die Falschaussagen nicht mehr wiederholen darf. Ob sie das allerdings in der rechtlichen Form einer Unterlassungserklärung versichert, ist noch nicht entschieden. Im Herbst soll weiter verhandelt werden.

    https://taz.de/Gefluechteter-wehrt-sich-gegen-Fake-News/!5616940/

  • RE: AfD und Recht - fast 100 Verurteilungen wegenVideo d. AfD Deggendorf

    an-d, 10.08.2019 23:28, Antwort auf #66
    #67

    Facebook-Hasskommentare: Fast 100 rechtskräftige Verurteilungen

    Unter einem Facebook-Video der Deggendorfer AfD ist es 2017 zu einer Vielzahl an Hasskommentaren gekommen.

    ... insgesamt 257 Verfahren wegen Volksverhetzung nach §130 StGB eingeleitet....

    56 Verfahren wurden eingestellt, weil nicht ermittelt werden konnte, wer den Hasskommentar tatsächlich verfasst hatte....

    In 188 Fällen wurden Strafbefehlsanträge zum Amtsgericht Deggendorf gestellt und in drei Fällen Anklage erhoben. Wann diese drei Fälle vor Gericht kommen, ist noch nicht klar. ...

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/hasskommentare-facebook-97-rechtskraeftige- verurteilungen,RYTFzms

    Was mich wundert: Gibt es gar kein Ermittlungsverfahren gegen den AFD-Verband, der das Video veröffentlicht hat und die Kommentare längere Zeit geduldet hat?

  • RE: AfD und Recht - sächsischer AfD-Chef Jörg Urban darf als Neonazi bezeichnet werden

    an-d, 11.08.2019 16:31, Antwort auf #67
    #68

    Freie Meinungsäußerung: Urban darf als Neonazi bezeichnet werden - Urteil vom Mittwoch. https://www.watson.de/deutschland/politik/652776847-afd-diese-politiker-duerfen- als-neonazis-bezeichnet-werden-sagen-gerichte?

  • RE: AfD und Recht - Gast von Weidel wegen Volksverhetzung angeklagt

    an-d, 12.08.2019 19:15, Antwort auf #68
    #69

    AfD-Anhänger wegen Volksverhetzung in KZ-Gedenkstätte angeklagt

    Im Juli 2018 besichtigte eine Gruppe auf Einladung von AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen. Der Besuch hat ein juristisches Nachspiel.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/weil-er-existenz-von-gaskammern-anzweifelte-a fd-anhaenger-wegen-volksverhetzung-in-kz-gedenkstaette-angeklagt/24895624.html

    Es ist wie überall bei den Rechtspopulisten, Rechtsradikalen...: Ein Einzelfall jagt den nächsten und es gibt hinterher meist irgendwelche Ausreden...

  • RE: AfD und Recht - Gast von Weidel wegen Volksverhetzung angeklagt - zu Recht!

    gruener (Luddit), 13.08.2019 02:16, Antwort auf #69
    #70

    ich denke, ausreden sind an der stelle unmöglich!

    versuche, irgendein verbrechen, das dort begangen worden ist, zu relativieren - nicht zuletzt mit (pseudo-)juristischen spitzfindigkeiten, sind einfach nur ekel erregend und zudem eine nicht hinzunehmende beleidigung der opfer!

    auch wenn ich ansonsten in vielen bereichen bereit bin, einzulenken oder davor warne, falsche schlüsse zu ziehen, an diesem punkt gilt ausnahmslos: null toleranz! - selbst ein "das wird man doch wohl noch einmal fragen / anmerken dürfen?" bin ich nicht bereit auch nur ansatzweise hinzunehmen.

    ******

    im falle des kz sachsenhausen wird es den relativierern und leugnern des holocaust jedoch auch einfach gemacht: nicht allein, dass das lager nach beendigung des zweiten weltkriegs über jahre weiter genutzt wurde, wiederum auch um politisch unerwünschte zu kasernieren.

    es graut mir ebenso, wenn ich auf wikipedia folgendes lesen muss: Seit 2006 nutzt die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg einen Teil des ehemaligen SS-Truppenlagers des Lagerkomplexes.

    man gewinnt zwangsweise den eindruck, dass auch die brd - nicht allein der realsozialistische osten - über jahrzehnte das andenken mit füßen gestoßen hat und sich nun darüber schwer empört, dass unverbesserliche sich ermutigt fühlen, die in konzentrationslagern begangenen verbrechen zu relativieren, in frage zu stellen oder gar zu leugnen.  wer in der vergangenheit tausende - wenn nicht gar zehn- oder hunderttausende kz-schergen - bis zu deren tod unbeheilligt ließ, darf sich nicht wirklich wundern, wenn deren nachfahren nun aufbegehren. (von dieser kritik nehme ich keine etablierte partei aus - auch nicht die grünen; lediglich den linken billige ich zu, dass sie auch diesen part ihrer eigenen geschichte ansatzweise aufgearbeitet haben.)

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