Fragestellung des Marktes
Wie viele Stimmen (in Prozent) erhält der Bundesbeschluss "Personenfreizügigkeit Schweiz–EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien" bei der eidgenössischen Volksabstimmung am 08. Februar 2009?
Aktien
Gehandelt werden können die folgenden Aktien:
Marktstart
Montag, 22. Dezember 2009
Marktende
Sonntag, 08. Februar 2009 - frühmorgens
Tradingspanne
0,01 - 100 Ex
Marktwert
100 Ex
Marktbedingungen und Besonderheiten
Jeder Teilnehmer erhält für alle Märkte dieses Handelsplatzes einmalig 100.000 Ex Cash.
Auszahlungsregel
Mit jeder Aktie, die ein Mitspieler zum Marktende in seinem Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses der Volksabstimmung.
Hintergrundinformationen
Am 8. Februar wird in der Schweiz über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien entscheiden.
Bundesrat und Parlamentsmehrheit verweisen auf die wirtschaftlichen Vorteile und die Verbindung mit sechs anderen bilateralen Abkommen. Die Referendumskomitees hingegen befürchten wegen der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit einen Anstieg der Einwanderung und der Arbeitslosigkeit. Zudem sagen sie negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Sozialwerke voraus.
Die Vorlage im Detail
Der Bundesbeschluss zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit enthält zwei Kernpunkte:
Einerseits geht es um die unbefristete Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU nach 2009. Die Personenfreizügigkeit wurde 2002 für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren eingeführt. Bundesrat und Parlament haben damals entschieden, dass der Beschluss über die Weiterführung dem fakultativen Referendum unterstellt wird.
Andererseits geht es um die Ausdehnung des Abkommens auf die beiden neuen Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien, die der EU Anfang 2007 beigetreten sind. Bei jeder EU-Erweiterung hat die Schweiz das Recht zu entscheiden, ob sie die Personenfreizügigkeit auch mit den neuen Mitgliedern einführen will. Entsprechend hat das Schweizervolk 2005 der Ausdehnung des Abkommens auf die damaligen zehn Beitrittsländer zugestimmt.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen
Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 haben Schweizerinnen und Schweizer das Recht, in der EU zu wohnen und zu arbeiten. Dasselbe gilt umgekehrt für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in der Schweiz. Dabei müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Eine Aufenthaltsbewilligung erhält, wer einen Arbeitsvertrag hat, selbstständigerwerbend ist oder den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Das Abkommen regelt zudem Fragen der sozialen Sicherheit und die Anerkennung von Berufsdiplomen. Es kann jederzeit gekündigt werden.
Abstimmungsfrage
"Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien annehmen?"
Empfehlung an die Stimmberechtigten
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 143 zu 40 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 35 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
weitere Informationen
www.parlament.ch - incl. der Abstimmungsparolen der im Parlament vertretenen Parteien und von Verbänden
http://www.parlament.ch/D/dokumentation/wa-va-volksabstimmungen/2009-02-08/Seite n/abstimmung-2009-02-08.aspx
Erläuterungen des Bundesrates
http://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20090208/index.html?lang=de&download=M3wBP gDB_8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIV4gXx_bKbXrZ6lhuDZz8mMp s2gpKfo
Dossier der NZZ
http://www.nzz.ch/hintergrund/dossiers/abstimmung_zur_personenfreizuegigkeit_2.4 5853
Dossier des Schweizer Fernsehens
http://tagesschau.sf.tv/hintergrund/abstimmungen