Öffnung von Einzelhandel und Gastronomie, natürlich mit Coronabedingten Auflagen.
Sind relativ sauber abgrenzbar.
Man darf gespannt sein, ob da bundeseinheitlichkeit gewahrt bzw. angestrebt wird.
Ich wäre ja tatsächlich für Vorabfestlegungen und nicht immer dieses Akuthintergehechele.
Über 200 macht man noch dieses, jenseits 400 muss man dieses noch einschränken, über 1000 auch Nichtsystemrelevante Betriebe zu.
Aber gleichzeitig eben auch: Unter 200 wird wieder das erlaubt, unter 100 dieses und unter 50 jenes. Unter 20 auch noch dies und das.
Und warum soll Gruener nicht sein jever bei lokaler Inzidenz unter 20 in seiner Lieblingskneipe zechen dürfen, nur weil in Thüringen irgendwo noch über 200 auf der Liste steht?
Ich würde republikweit einheitliche Regeln, die zu unterschiedlichen Öffnungen in den Regionen führen für ein einheitliches Vorgehen halten. Regionen, die mit Umsicht und Einsicht bessere Zahlen haben sollten doch für Ihren Erfolg auch belohnt werden.
Also möchte ich den Marktschluss an ser Öffnung von Gastronomie und Einzelhandel festmachen.
das passt für mich
Also möchte ich den Marktschluss an ser Öffnung von Gastronomie und Einzelhandel festmachen.das passt für mich
Auch mit meinem Zusatz: in mindestens der Hälfte, also 9 Bundesländern?
in der fragestellung zum markt kommen seit aufsetzen des marktes die worte "zumindest überwiegend" vor.
das ist etwas schärfer formuliert als von dir. in dem fall reichen 9 bundesländer allein nicht, es muss auch die mehrheit der bevölkerung betreffen.
denn: die neun kleinsten bundesländer haben in summe keine 19 mill. einwohner:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesl%C3%A4nder_nach_Bev%C3% B6lkerung
das entspräche nicht einmal 25 % der gessamtbevölkeurung.
im umkehrschluss bedeutet dies aber auch:
drei länder - nrw, bayern, bawu (etwa 42 von 83 mill.) - könnten theoretisch die erfüllung der markfrage verhindern.
*******
übersetzt auf den markt bedeutet dies... (das folgende post wird auf die regelseite des marktes übertragen)
Die Marktfrage ist erfüllt, wenn folgende drei Bedingungen eingetreten sind:
1. Die Mehrzahl der Gastronomie sowie des Einzelhandels ist wieder geöffnet
2. Eine Mehrheit der Bundesländer (mind. 9) hat den Lockdown entsprechend 1. aufgehoben
3. Die Aufhebung betrifft mind. 50 % der Gesamtbevölkerung.
******
Zu den Aktien:
Die Aktie "Tag" beschreibt den letzten Tag des Lockdowns --- Beispiel: Ein Wert von 100 für die Aktie "Tag" bedeutet: 100. Tag des Jahres 2021 = 10. April 2021.
Die Aktie "Differenz" gibt die verbleibenden Tage bis zum Jahresende wieder --- Beispiel: Wird die Aktie "Tag" mit 100 ausgeschüttet, beträgt der Differenz-Wert 265.
wird ein solcher markt auch für österreich und die schweiz gewünscht?
in der fragestellung zum markt kommen seit aufsetzen des marktes die worte "zumindest überwiegend" vor.
das ist etwas schärfer formuliert als von dir. in dem fall reichen 9 bundesländer allein nicht, es muss auch die mehrheit der bevölkerung betreffen.
denn: die neun kleinsten bundesländer haben in summe keine 19 mill. einwohner:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesl%C3%A4nder_nach_Bev%C3% B6lkerung
das entspräche nicht einmal 25 % der gessamtbevölkeurung.
im umkehrschluss bedeutet dies aber auch:
drei länder - nrw, bayern, bawu (etwa 42 von 83 mill.) - könnten theoretisch die erfüllung der markfrage verhindern.
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übersetzt auf den markt bedeutet dies... (das folgende post wird auf die regelseite des marktes übertragen)
Ok, das finde ich richtig. Das habe ich nur deshalb nicht vorgeschlagen, weil ich dachte, daß Dir das zu kompliziert ist.
Ok, das finde ich richtig. Das habe ich nur deshalb nicht vorgeschlagen, weil ich dachte, daß Dir das zu kompliziert ist.
nun, es braucht halt für bestimmte fragen/angelegenheiten nicht nur eine einfache, sondern eine qualifizierte mehrheit. letztere abzubilden sollte auch das anliegen von prognosemärkten sein, selbst wenn es dadurch ein klein wenig komplizierter wird.
Genau so ist es. :)
In den nächsten Wochen und Monaten finden u.a. folgende Wahlen und Abstimmungen statt – zu allen Terminen werden (voraussichtlich) Märkte aufgesetzt:
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1. Halbjahr
2. Halbjahr
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