in Schweiz:

Welche (zwei) Kandidaten wird die SP für die Bundesratsersatzwahl nominieren?

Teilnehmer: 19
Marktstart: 21.08.2010 20:00
Marktschluss: 14.09.2010 06:30
Top Trader: HaraldJenk

Nominierungen der SP für den Bundesrat

Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.

Nominierungen der SP

Fragestellung des Marktes:
Welche (zwei) Kandidaten wird die SP für die Bundesratsersatzwahl nominieren?

Aktien:
Gehandelt werden können folgende Aktien:

Marktstart:
21.08.2010 20:00

Marktschluss:
14.09.2010 06:30

Marktwert:
0,00

Tradingspanne:
0,01 - 100,00

Startkapital beim Marktbeitritt:
150.000,00 Ex und zusätzlich

Fragestellung des Marktes
«Welche (zwei) Kandidaten wird die SP für die Bundesratsersatzwahl nominieren?»

Aktien

Beim Marktstart können die folgenden Personenaktien gehandelt werden (alphabetisch):

SP-Mitglieder/Funktionsträger, die offiziell ihre Bereitschaft zu einer Kandidatur erklärt haben oder von einem SP-Gremium vornominiert worden sind.


    Marktstart
    21. August 2010

    Marktende
    14. September 2009 - frühmorgens

    Hinweis
    Der Markt wird am 14.09.10 wieder eröffnet, wenn die Nominierung in der SP-Bundeshausfraktion erfolglos verlaufen sollte.

    Tradingspanne
    0,01 - 100 Ex
    (Ausnahme: siehe Marktbedingungen)

    Marktwert
    200 Ex


    Marktbedingungen und Besonderheiten
    Jeder registrierte Teilnehmer erhält für diesen Markt beim Start 200’000 EX Cash, davon 50'000 in Aktien.

    Bei dem Markt handelt es sich um einen so genannten «The Winner takes it all»-Markt.
    Die gewinnenden Aktien, also jene der von der SP-Bundeshausfraktion am 14.09.2010 nominierten Kandidaten werden mit 100 EX ausgeschüttet, alle weiteren Aktien ausnahmslos mit 0 EX.

    Hinweis: Ausschlaggebend für die Bewertung der Aktien ist ein entsprechender Beschluss der SP-Bundeshausfraktion. Andere Nominierungen - etwa durch kantonale Gremien - finden keine Berücksichtigung.

    Der Schweizerische Bundesrat
    http://www.admin.ch/br/org/
    Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus sieben Mitgliedern, die als «Kollegialbehörde» den Bundesrat bildet. Die Regierungsmitglieder wurden am 12. Dezember 2007 zu Beginn der neuen Legislaturperiode von der Vereinigten Bundesversammlung einzeln in geheimer Wahl bestimmt. Die Bundesversammlung setzt sich aus den am 21. Oktober 2007 gewählten 200 Abgeordneten des Nationalrates und den 46 Mitgliedern des Ständerates zusammen. Das neu gewählte oder bestätigte Regierungsmitglied erklärt direkt nach Verkündigung des Resultats «Annahme der Wahl» oder lehnt die «Annahme der Wahl» ab.


    Auszahlungsregel
    Mit jeder Personenaktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe von 100 EX, sofern die reale Person von der SP-Bundeshausfraktion nominiert worden ist und die Nominierung angenommen hat.

    Sollte die SP-Bundeshausfraktion nur eine Person für die Bundesratsersatzwahl nominieren, wird die Aktie "Nur eine Nominierung" entsprechend mit 100 Ex ausgeschüttet.



    Hinzufügen von Aktien («Splitting»)
    Das Hinzufügen einer Aktie erfolgt durch die Teilung («Splitting») der Aktie «Andere Personen». Dies erfolgt immer dann, wenn ein Kandidat von einer Partei offiziell für die Wahl zum Bundesrat nominiert wird.

    Hinweis
    Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus markttechnischen Gründen nicht jede nominierte Person mit einer Personenaktie zu versehen.


    Herausnahme von Aktien
    Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 EX ausgeschüttet, wenn ein Kandidat seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.


    Definition der Aktie «Andere Personen»
    Die Aktie «Andere» umfasst alle Personen, die für den Bundesrat kandidieren, aber noch nicht offiziell nominiert worden sind.
    Nach der Wahl enthält diese Aktie alle Personen, die in den Bundesrat gewählt worden sind, aber nicht mit einer eigenen Personenaktie im Markt aufgeführt sind, und wird entsprechend ausgeschüttet.


    Verfahren beim Splitting der Aktie «Andere»
    Beim Splitting der Aktie «Andere» wird der Handel jeweils für kurze Zeit ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie «Andere» vorgenommen.
    Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere» hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.

    Beispiel
    Trader A hält zum Zeitpunkt des Splittings 1500 Stück Aktie «Andere». Die neue Personenaktie «Z» wird in den Markt gebracht.
    Nach dem Splitting besitzt Trader A 1500 Aktien «Andere» und 1500 «Z» in seinem Portfolio.

    Hinweis
    Beim Splitting der Aktie «Andere» werden folgende Orderaufträge gelöscht:
    Kauf- und Verkauforder, deren Laufzeit auf «Order canceln» gesetzt ist


    Links
    Wahlen in den Bundesrat / Vereinigte Bundesversammlung
    (Parlamentsgesetz)
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/171_10/a132.html
    Das offizielle Bundesratsfoto 2007:
    http://www.admin.ch/br/dienstleistungen/00094/

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