Fliegt das BZÖ doch noch raus?

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  • Fliegt das BZÖ doch noch raus?

    RogerG, 09.10.2006 17:04
    #1
    http://derstandard.at/?url=/?id=2617176

    Im Standardartikel behauptet der Verfassungsrechtler Mayer, dass BZÖ-Bund und BZÖ-Kärnten zwei unterschiedliche Rechtskörper sind, und dies auch auf den Wahlzetteln mit unterschiedlicher Bezeichnung zum Ausdruck gekommen ist. Soweit, so stimmig.

    Seine Schlussfolgerung: Die Stimmen von BZÖ-Bund und BZÖ-Kärnten sind daher extra zu zählen, beide verpassen den Einzug in den NR.

    Alles was es noch braucht ist ein Kläger.

    Würde mich nicht wundern von der FPÖ oder den Grünen in den nächsten Tagen eine Klage zu vernehmen...
  • Re: Fliegt das BZÖ doch noch raus?

    britta (洋鬼子), 09.10.2006 17:07, Reply to #1
    #2
    kann ich mir nicht vorstellen, daß der Jurist Haider so einen schwerwiegenden Fehler in so einer heiklen Angelegenheit macht - abgesehen davon wäre wohl die Wahlbehörde VOR der Wahl zuständig gewesen, das zu beeinspruchen! Unter diesem Aspekt müßte der Lif-Mann ja auch aus dem SP Team fliegen!

    Abgesehen davon liegt das BZÖ bei den Wahlkarten angeblich "besser als erwartet", habe ich gehört und gelesen - also abwarten.

    Die paar Stunden werdets es ja noch aushalten!
  • @ Wahlfieberteam

    RogerG, 09.10.2006 17:08, Reply to #1
    #3
    Liebes Wahlfieberteam,

    angesichts der Möglichkeit einer Klage könnte man bezüglich des BZÖ´s eine Ausschüttung der Märkte vielleicht noch ein paar Tage abwarten.
  • Re: Fliegt das BZÖ doch noch raus?

    RogerG, 09.10.2006 17:21, Reply to #2
    #4
    > kann ich mir nicht vorstellen, daß der Jurist Haider so einen
    > schwerwiegenden Fehler in so einer heiklen Angelegenheit macht -

    Es wäre nicht der erste schwere Fehler Haiders in seiner "Karriere". Ganz abgesehen davon: "Haider macht hier keine Fehler, daher ist eh alles in Ordnung" dürfte vor dem Verfassungsgericht als Argument nicht halten.

    abgesehen
    > davon wäre wohl die Wahlbehörde VOR der Wahl zuständig gewesen, das zu
    > beeinspruchen! Unter diesem Aspekt müßte der Lif-Mann ja auch aus dem SP
    > Team fliegen!

    Äpfel, Birnen. Die SPÖ ist nur mit einer Liste angetreten. Wer da aller oben ist, ist für diese Fragestellung völlig egal.

    Das BZÖ ist mit zwei Listen angetreten. Ob die zusammengezählt werden dürfen ist eine spannende und offene Frage.

    Die Wahlbehörde ist parteipolitisch besetzt und keineswegs unfehlbar. Es wäre nicht das erste Urteil einer Behörde das wegen Rechtswiedrigkeit aufgehoben wurde.

    Der Verfassunggerichtshof hat hingegen eine lange Tradition der unabhängigen Rechtssprechung.

    > Abgesehen davon liegt das BZÖ bei den Wahlkarten angeblich "besser als
    > erwartet", habe ich gehört und gelesen - also abwarten.
    >
    > Die paar Stunden werdets es ja noch aushalten!

    In Kärnten verlieren sie durch die Wahlkarten (Grundmandat in weiter ferne), im Rest von Österreich ebenfalls. Mit 0,1% bis 0,15% gerade noch drinn zu bleiben zähle ich nicht als besser als erwartet.

    Das zwei unterschiedliche Listen mit unterschiedlichen Rechtskörpern willkürlich zusammengezählt werden, könnte vom Verfassungsgerichtshof sehr wohl unterbunden werden. Das hat mit der Erwartung des Endresultates der Wahlkartenzählung wenig zu tun.
  • Re: @ Wahlfieberteam

    ThomasK, 09.10.2006 17:26, Reply to #3
    #5
    so sehr mich eine diesbezügliche Entscheidung grinsen ließe, im Sinne des Spiels wäre es meiner Ansicht nach nicht sinnvoll, länger auf ein Ergebnis zu warten.

    Austria:
    welchen Teil des BZÖs würde denn die Aktie "BZÖ" darstellen? Welcher Teil fällt unter die "Anderen" - wäre meiner Ansicht nach recht willkürlich.

    Austria 4
    hier hätte es Auswirkungen, da der Einzug in den NR zählt.

    Austria 6
    Grundmandat --> innerhalb von Kärnten
    mehr als 4% --> selbe Argumentation wie bei "Austria".

    Wenn wir lustig sind könnte es noch einen Markt geben: Zählt das BZÖ-Wahlergebnis? Das gilt aber nur für den FAll, dass wirklich jemand klagt.
  • Re: @ Wahlfieberteam

    RogerG, 09.10.2006 17:31, Reply to #5
    #6
    > so sehr mich eine diesbezügliche Entscheidung grinsen ließe, im Sinne des
    > Spiels wäre es meiner Ansicht nach nicht sinnvoll, länger auf ein Ergebnis
    > zu warten.

    Das müsste letztlich das Wahlfieberteam entscheiden. So oder so fühlen sich dann manche bei einer Klage überfahren.

    Als salomonische Entscheidung könnte man bis Freitag abwarten. Gibt es dann eine Klage bleiben die betroffenen Märkte offen. Gibt es keine Klage wird ausgezahlt.

    Verlieren sie die Klage, so ist das BZÖ-Kärnten eigentlich zu den Anderen zu zählen.

    > Wenn wir lustig sind könnte es noch einen Markt geben: Zählt das
    > BZÖ-Wahlergebnis? Das gilt aber nur für den FAll, dass wirklich jemand
    > klagt.

    Oder wir zahlen einfach aus, und machen einen Extra-Markt in Austra 6 auf sobald eine Klage kommt. Soll mir auch recht sein. Nett wäre lediglich eine Stellungnahme des Wahlfieberteams, damit sich alle Trader darauf einstellen können.
  • Re: @ Wahlfieberteam

    ThomasK, 09.10.2006 17:38, Reply to #6
    #7
    > Nett wäre lediglich eine
    > Stellungnahme des Wahlfieberteams, damit sich alle Trader darauf einstellen
    > können.

    Nachdem das Wahlfieber-Team ja eher dämmerungs- bzw. nachtaktiv ist, wäre, wenn du´s dringend haben willst eine e-mail an: http://helpwahlfieber.com sinnvoll. ;-)

  • Re: edit: @ Wahlfieberteam

    ThomasK, 09.10.2006 17:55, Reply to #7
    #8
    > wenn du´s dringend haben willst eine e-mail an: http://helpwahlfieber.com sinnvoll. ;-)

    ähem.

    natürlich war help@wahlfieber.com gemeint ...
  • Re: edit: @ Wahlfieberteam

    RogerG, 09.10.2006 18:05, Reply to #8
    #9
    ...ich hab mal ein internes Mail an das Wahlfieberteam geschickt. Vor heute Abend wird eh nix ausgeschüttet, da sollten sie das Mail bzw die Forumseinträge schon rechtzeitig bemerken.

    Was mir nicht schnell genug gehen kann ist eher ein Urteil des Verfassungsgerichts, dass den BZÖ-Wahlschwindel für ungültig erklärt :-D
  • Re: edit: @ Wahlfieberteam

    saladin, 09.10.2006 18:11, Reply to #9
    #10
    also ich glaub´eher nicht dass die grünen klagen würden (wäre politisch für ihre glaubwürdigkeit nicht gut)
    was aber die fpö betrifft - die haben mit den kärntner freiheitlichen-bzö eh ein hünchen zu rupfen...


    auch wenn ich mich über das ableben vom bzö freuen würde - diese art würde doch einen schalen nachgeschmack hinterlassen und eine 1 mandatsmehrheit ist doch eher unstabil (2-3 mandate wären schon besser *g*)
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