Aufsteiger des Jahres 2025

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  • RE: Aufsteiger des Jahres 2025

    Kritischer Analyst (!), 11.01.2026 22:51, Reply to #8
    #11

    Volksverhetzung soll nicht mehr strafbar sein?
    Ok, da stellst du dich weit ausßerhalb der gltenden deutschaen Rechtsnorm auf. Das darf man Meinen, die Freiheit hast du. Nur anwenden darfst du es halt nicht ohne dass die Gesetze entsprechend geändert werden.

    Anscheinend subsumierst du unter "Volksverhetzung" alles was dir nicht passt und das ist auch genau das Problem unserer Gesellschaft von heute.

    ich weiß ja nicht auf welche meienr Punkte du dich genau beziehst, aber in ersteren Falle gilt ja: Für eine VOLKSverhetzung brauche ich ja ein Volk, das ich verhetze. Das ist natürlich in einem privaten Chat gar nicht gegeben, wie sollte das bitte unter Volksverhetzung fallen?

    Es sei denn die Chatgruppe erfasst jetzt hunderte von Leuten, aber diese unappetitlichen Äußerungen fallen ja meistens in Chats von Gleichgesinnten. Ergo kann das gar keine Volksverketzuung sein. Was anderes ist es halt wenn ich mich auf einen öffentlichen Marktplatz stelle und derartige Parolen brülle, dann ist der Fall ja klar. Oder beispielsweise auf öffentlich zugänglichen Seiten, wo das jeder lesen kann.

    Falls sich deine Äußerung allerdings auch noch auf den "Negerkuss" als Volksverhetzung beziehn sollte, dann haben wir ein noch viel größeres Problem. Bei der interessanten Geschichte von gruener bist mir du mir ja sofort im Geiste erschienen, als derjenige, der sofort die Schallplatte zerstören will ...

  • RE: Cancel Culture ist doch konservative Spezialität

    EKG, 13.01.2026 14:28, Reply to #10
    #12

    Nach Gender-verboten, Schnitzel und Wurst Verbot in der Veganen Variante, Queerverbote, wo die Rechtsparteien dran sind wie in Ungarn usw. usf. setzt unser Landwirtschaftsminister noch einen drauf.

    Im Landwirtschaftsministerium werden Pestizide verboten! Natürlich nicht praktisch, sondern nur im Wortschatz.Die konservative Sprachpolizei setzt auf "Pflanzenschutzmittel" (die im realen Leben eben jede Menge Pflanzen, Tiere und Insekten töten).

    https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/alois-rainer-schafft-pestizide-bundesagra rministerium-ab-583407

    Heißt das, ich kann jetzt jeden bei SoDone oder Hate Speech verpetzen, der das Wort "Pestizide" in den Mund nimmt oder ausschreibt?

    Pestizide darf jeder sagen. Nur wenn du im Landwirtschaftministerium tätig bist, dann darfst du dieses Wort nicht mehr verwenden. Es wird in den Veröffentlichungen ausgemerzt, das macht die interne Sprachpolizei.Ein Hoch auf die Verbotskultur der Union.

  • RE: Aufsteiger des Jahres 2025

    EKG, 13.01.2026 14:31, Reply to #11
    #13

    Volksverhetzung soll nicht mehr strafbar sein?
    Ok, da stellst du dich weit ausßerhalb der gltenden deutschaen Rechtsnorm auf. Das darf man Meinen, die Freiheit hast du. Nur anwenden darfst du es halt nicht ohne dass die Gesetze entsprechend geändert werden.

    Anscheinend subsumierst du unter "Volksverhetzung" alles was dir nicht passt und das ist auch genau das Problem unserer Gesellschaft von heute.

    ich weiß ja nicht auf welche meienr Punkte du dich genau beziehst, aber in ersteren Falle gilt ja: Für eine VOLKSverhetzung brauche ich ja ein Volk, das ich verhetze. Das ist natürlich in einem privaten Chat gar nicht gegeben, wie sollte das bitte unter Volksverhetzung fallen?

    Es sei denn die Chatgruppe erfasst jetzt hunderte von Leuten, aber diese unappetitlichen Äußerungen fallen ja meistens in Chats von Gleichgesinnten. Ergo kann das gar keine Volksverketzuung sein. Was anderes ist es halt wenn ich mich auf einen öffentlichen Marktplatz stelle und derartige Parolen brülle, dann ist der Fall ja klar. Oder beispielsweise auf öffentlich zugänglichen Seiten, wo das jeder lesen kann.

    Falls sich deine Äußerung allerdings auch noch auf den "Negerkuss" als Volksverhetzung beziehn sollte, dann haben wir ein noch viel größeres Problem. Bei der interessanten Geschichte von gruener bist mir du mir ja sofort im Geiste erschienen, als derjenige, der sofort die Schallplatte zerstören will ...

    Da du offensichtlich nicht weißt, was juristisch unter "Volksverhetzung" sublimiert wird, hier der entsprechende Paragraph zum nachlesen. Wenn du es liest, dann weißt du im die große Anzahl an Fehlern in deinem posting:

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 130 Volksverhetzung
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1.
    gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2.
    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.
    einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
    a)
    zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b)
    zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c)
    die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
    2.
    einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
    (5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
    (6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
    (7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.
    (8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.

  • RE: Aufsteiger des Jahres 2025

    Kritischer Analyst (!), 13.01.2026 16:33, Reply to #13
    #14

    Da du offensichtlich nicht weißt, was juristisch unter "Volksverhetzung" sublimiert wird, hier der entsprechende Paragraph zum nachlesen. Wenn du es liest, dann weißt du im die große Anzahl an Fehlern in deinem posting:

    Ne, da steht juristisch verklausoliert genau das was ich in einfachen, verständlichen Sätzen (wie es meine Art ist) zum Ausdruck gebracht habe.

    Es steht doch überall die Bedingung "öffentlichen Frieden zu stören", "wer öffentlich oder in einer Versammlung", "der Öffentlichkeit zugänglich macht" etc. Überall das Wort ÖFFENTLICH. Das heißt eben nicht privat, also nicht private Chats oder auch wenn ich beispielsweise etwas privat in meiner Wohnung äußere. Ist doch eigentlich relativ einfach zu verstehen.

    Ich weiß natürlich, dass es dir und Teilen des Systems darum geht, irgendeinen Paragraphen zu finden, der geeignet ist, jegliche Opposition die einem nicht passt zu unterdrücken und zu im Keim ersticken. Und offensichtlich soll sich dazu die "Volksverhetzung" zurecht gebogen werden. Bei wirklich üblen rassistischen oder beleidigenden Äußerungen würde das ja noch in Ordnung gehen, aber mittlerweile soll da ja jegliche Kritik drunterfallen auch beispielsweise am Klimawandel etc. Und wie gesagt ÖFFENTLICH ist halt das Stichwort, nicht PRIVAT.

    Im Iran ist das alles noch einfacher, nennt sich da "Feindschaft gegen Gott" oder "Verdorbenheit auf Erden". Das mit Gott geht natürlich bei Linken nicht, aber bald kommt man wohl auch noch mit sowas ähnlichem um die Ecke.

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