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Wer wird von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) für die Bundesratswahlen 2015 nominiert?

Participants: 34
Market opening: 04.11.2015 21:00
Market close: 20.11.2015 02:00
Top trader: Martin34

Kandidierende der SVP für die Bundesratswahlen 2015

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Kandidierende der SVP für die Bundesratswahlen 2015

Question of the market:
Wer wird von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) für die Bundesratswahlen 2015 nominiert?

Shares:
The shares below can be traded:

Market opening:
04.11.2015 21:00

Market close:
20.11.2015 02:00

Market value:
0,00

Trading range:
0,01 - 100,00

Initial seed capital:
150.000,00 Ex and additionally

Marktbedingungen und Besonderheiten
Bei dem Markt handelt es sich um einen so genannten «Winner takes it all»-Markt.
Die gewinnenden Aktien, also die von der SVP nominierten Personen werden mit jeweils 100 Ex ausgeschüttet, alle weiteren Aktien ausnahmslos mit 0 Ex. Somit sind insgesamt 3 x 100 Ex = 300 Ex zu vergeben.

Während der Laufzeit des Marktes werden weitere Personenaktien hinzugefügt. Dies erfolgt durch das Splitting der Aktie «Andere Personen».

Auszahlungsregel
Mit jeder Personenaktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe von 100 Ex, sofern die Person von der SVP nominiert worden ist.

Hinzufügen von Aktien («Splitting»)
Das Hinzufügen einer Aktie erfolgt durch die Teilung («Splitting») der Aktie «Andere Personen».
Hinweis
Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus markttechnischen Gründen nicht jede vornominierte Person mit einer Personenaktie zu versehen.

Herausnahme von Aktien
Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet, wenn ein Kandidat seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.

Definition der Aktie «Andere Personen»
Nach der Wahl enthält diese Aktie alle Personen, die von der SVP nominiert worden sind, aber nicht mit einer eigenen Personenaktie im Markt aufgeführt waren, und wird entsprechend ausgeschüttet.
Die Aktie «Andere Personen» ist von der für alle namentlichen Personenaktien geltenden Tradingspanne von 0 bis 100 Ex ausgenommen. Ihr Maximalwert beträgt 300 Ex, weil theoretisch drei andere Personen von der SVP nominiert werden könnten.

Verfahren beim Splitting der Aktie «Andere Personen»
Beim Splitting der Aktie «Andere Personen» wird der Handel jeweils für kurze Zeit ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie «Andere Personen» vorgenommen.
Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere Personen» hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.


Definition der Aktie «Differenz»
Die Aktie «Differenz» gewinnt und wird mit 100 Ex. 200 Ex. bzw. 300 Ex ausgeschüttet, sollte die SVP wider Erwarten nicht drei Personen, sondern nur zwei, eine bzw. keine Person für die Bundesratserneuerungswahlen 2015 nominieren.

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