This market is inactive. No predictions can currently be made.
Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt. Massgeblich für die Bewertung der Aktien ist das Ergebnis des 1. Wahlganges am 18.10.2015.
Marktwert
In Kantonen. in denen zwei Ständeräte zu wählen sind, hat der Ständeratsmarkt einen Marktwert von 200 Ex. in Kantonen, in denen nur ein Ständerat zu wählen ist, 100 Ex.
Wahlverfahren
Die Wahlen in den Ständerat folgen kantonalem Recht und im Mehrheitswahlverfahren (Majorz).
Zweiter Wahlgang (Ballotage)
Sollten Kandidierende im ersten Wahlgang nicht gewählt werden (Absolutes Mehr verfehlt) und somit ein zweiter Wahlgang (Ballotage) nötig werden, wird ein Folge-Markt aufgeschaltet. Sollte es zu einer stillen Wahl kommen, wird kein weiterer Markt gestartet.
Für diesen Markt gibt es kein neues Startkapital (Cash). Alle Teilnehmer/innen spielten mit ihrem aktuellen Cash des ersten Marktes weiter. Das Ranking wird nicht auf Null gesetzt, sondern fortgeführt.
Definition der Aktie «Andere Kandidierende»
Die Aktie "Andere Kandidierende" fasst folgende Stimmen zusammen:
1. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie im Markt vertreten sind.
2. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die ihren Rückzug erklärt haben und deswegen nicht (mehr) im Markt gelistet werden.
3. Stimmen, die für sogenannte "Vereinzelte" abgegeben werden. (In einigen Kantonen kann jede Person auf den Stimmzettel geschrieben werden, die im Kanton wohnhaft ist.)
4. In Kantonen, in denen (noch) 2 Ständeräte zu wählen sind, auch die "leeren Stimmen".
Aktiensplit / Aktienaufteilung
Eine Aktie (meistens die Aktie «Andere») kann während der Marktlaufzeit gesplittet (aufgeteilt) werden, um weitere Aktien in den Markt zu bringen. Also z.B. kandidierende Personen, die noch nicht mit einer eigenen Aktie im Markt vertreten sind.
Beim Splitting einer Aktie wird der Handel ganz kurz ausgesetzt. In dieser Zeit wird die neue Aktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Ursprungsaktie vorgenommen. Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der ursprünglichen Aktie hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Aktie.