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Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Maßgeblich für die Bewertung der Aktien ist das Ergebnis des 1. Wahlganges am 02.12.2012.
Wahlverfahren
Ein Kandidat ist im 1. Wahlgang gewählt, wenn er mindestens 50 % der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Der Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang ist der 16.12.2012. Im 2. Wahlgang entfällt die 50 % Quote. - Hinweis: Es findet keine Stichwahl im herkömmlichen Sinne statt (zwischen den zwei Kandidaten mit dem besten Ergebnis im 1. Wahlgang), sondern ein komplett neuer Wahlgang, zu dem auch weitere Bewerber zugelassen werden.
Herausnahme von Aktien
Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet, wenn ein Kandidat seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktien «Andere Kandidaten»
Die Aktie "Andere Kandidaten" fasst folgende Stimmen zusammen:
Verfahren beim Splitting der Aktien «Andere / Sonstige»
Beim Splitting der Aktie «Andere / Sonstige» wird der Handel jeweils für kurze Zeit ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie «Andere / Sonstige Kandidaten» vorgenommen.
Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere / Sonstige Kandidaten » hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.
Definition der verwendeten Abkürzungen
Folgende lokale Parteien und Listen wurden bei der Aktienbildung abgekürzt:
Wahlergebnisse:
Links
http://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/wahlen/obwahl/obwahl_aktuell