Fliegt das BZÖ doch noch raus?

Beiträge 11 - 18 von 18
  • Re: edit: @ Wahlfieberteam

    britta (洋鬼子), 09.10.2006 18:16, Antwort auf #10
    #11
    ich glaube trotzdem nicht, daß es anfechtbar wäre - in Deutschland mit der CDU/CSU läuft es ja genauso und auch die F ist ja in jedem Bundesland immer eigenständig organisiert - immer schon gewesen, zumindest seit Haider-Zeiten. Trotzdem hats da nie irgend was gegeben - warum jetzt plötzlich?

    Für den Fall, es würde dann Neuwahlen gebe, hätte das BZÖ den Mitleidseffekt und erst recht ein Grundmandat in Kärnten - wetten?
  • Re: edit: @ Wahlfieberteam

    saladin, 09.10.2006 18:25, Antwort auf #11
    #12
    > ich glaube trotzdem nicht, daß es anfechtbar wäre - in Deutschland mit der
    > CDU/CSU läuft es ja genauso


    liebe britta - wir sind in österreich
    deutschland ist ein anderer eigenständiger staat




    und auch die F ist ja in jedem Bundesland
    > immer eigenständig organisiert - immer schon gewesen, zumindest seit
    > Haider-Zeiten. Trotzdem hats da nie irgend was gegeben -

    aber am wahlzettel der nr-wahlen ist auch die fpö immer unter einem namen angetreten

    warum jetzt
    > plötzlich?
    >

    was meinst du wieso die övp bei nr-wahlen in tirol nicht auch (wie bei landtagswahlen) unter "wir tiroler"[gegen wien] antritt ?
    vor der entscheidung dass der wahlbehörde dass das bzö so antreten darf hats auch pressestimmen gegeben dass es überall der gleiche namen sein muss

    und wie bei der listenreihung gilt auch da die regel
    rechtsmittel dagegen kann man erst nach der wahl als wahlanfechtung einlegen



    > Für den Fall, es würde dann Neuwahlen gebe, hätte das BZÖ den
    > Mitleidseffekt

    nur würde das dann eben keine automatischen neuwahlen geben (die wahl selber war ja rechtsmässig) nur die zusammenzählung der stimmen der bzö und der kärnter freiheitlichen teil 2(jörgis bzö-süd) würde als ungültig erklärt und die 4% hürde auf 2 seperate parteien angewendet


    und erst recht ein Grundmandat in Kärnten - wetten?

    wenn sich rothrün oder rotblau oder rotschwarz nicht einigen würden auf eine koalition - dann schon (und vergiss die vorgezogenen wahlen in lärnten nicht!!!!)


  • Re: edit: @ Wahlfieberteam

    RogerG, 09.10.2006 18:34, Antwort auf #11
    #13
    > ich glaube trotzdem nicht, daß es anfechtbar wäre - in Deutschland mit der
    > CDU/CSU läuft es ja genauso

    Und auch in Deutschland zieht die CSU sowohl dank ihrer Dirktmandate (3 sind ausreichend damit alle Prozente zählen, auch wenn es nur 2% national sind...) als auch aufgrund ihrer Gesamtstärke (weit über 5%) in das Parlament ein.

    und auch die F ist ja in jedem Bundesland
    > immer eigenständig organisiert - immer schon gewesen, zumindest seit
    > Haider-Zeiten. Trotzdem hats da nie irgend was gegeben - warum jetzt
    > plötzlich?

    Weil die FPÖ nie so "clever" war mit getrennten Listen anzutreten.

    Es war im übrigen Haider der wiederholt darauf hingewiesen hat, dass das die "Freiheitlichen in Kärnten - Liste Jörg Haider - BZÖ" eine eigene Rechtspersönlichkeit sind, und somit weder auf Wahlplakaten noch Stimmzettel das Freiheitlich streichen müssten.

    > Für den Fall, es würde dann Neuwahlen gebe, hätte das BZÖ den
    > Mitleidseffekt und erst recht ein Grundmandat in Kärnten - wetten?

    Warum sollte es dann Neuwahlen geben? Der Verfassungsrechtler Mayer zB sieht nur die Notwendigkeit die Mandate neu zu verteilen, was ja auch logisch nachvollziehbar ist: Wenn 2 Kleinstparteien es nicht schaffen, bekommen eben die Anderen mehr. Wetten, dass es dann zu keinen Neuwahlen kommt?
  • Re: edit: @ Wahlfieberteam

    Wahlfieber Team, 09.10.2006 18:43, Antwort auf #13
    #14
    Hallo,

    vorab: wir haben den Thread schon zu Beginn wahrgenommen, hielten es aber für richtig, uns erst einmal ein wenig zu informieren, bevor wir antworten.

    Aber unsere Antwort fällt trotzdem etwas ausweichend aus:

    1. Wir warten den Ausgang der heutigen Auszählung ab.

    2. Betroffen ist für den Fall einer aussichtsreichen Klage u.E. nur der Markt "Wem gelingt der Einzug in den Nationalrat?", u.U. auch noch der Markt "Welches politische Lager gewinnt die Nationalratswahl?"

    3. Eine Splittung der Aktie BZÖ auf den anderen Märkten ist weder vermittelbar noch im nachhinein sinnvoll.

    4. Es wird selten etwas so heiß gegessen wie es gekocht wird. :-)
  • Re: edit: @ Wahlfieberteam

    Der_Linke, 09.10.2006 18:51, Antwort auf #11
    #15
    > in Deutschland mit der
    > CDU/CSU läuft es ja genauso

    Eben Nicht!
    CDU und CSU treten als 2 verschiedene Parteien an, die nur im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft bilden.
    Bei den Bundestagswahlen übertrifft die CSU immer locker das 10fache der nötigen Direktmandate (quasi ganz Bayern außer München-Mitte und Nürnberg), bei einer Europawahl mußten sie schon mal vor der 5%-Hürde zittern.

    Auch ich würde Jörgerl&Co; keine Träne nachweinen; ein solches rausfliegen jedoch hielte ich für demokratisch fragwürdig.
    Der Paranoia-Reflex der F-, Z-, KF- Wähler, daß die "Systemparteien" sowieso alles mauscheln erhielte auf einmal ein Fundament.
    Mal sehen, ob die F sich per Klage dann auf einmal bei den "Systemparteien" einreihen ;-)
    Juristisch gebe ich einer solchen Klage aber gute Chancen.

    Die Junges von Wahlrecht.de bereiten in Deutschland aus ähnlichen Gründen eine Petition für eine Änderung der Wahlprüfung vor.
    Ganz offensichtlich wäre das in Ö auch überlegenswert.

    http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/wahlgericht.html



  • Re: schaler vorgeschmack

    ThomasK, 09.10.2006 18:58, Antwort auf #10
    #16
    > auch wenn ich mich über das ableben vom bzö freuen würde - diese art
    > würde doch einen schalen nachgeschmack hinterlassen und eine 1
    > mandatsmehrheit ist doch eher unstabil (2-3 mandate wären schon besser *g*)

    diesen schalen nachgeschmack nähme ich in kauf, wenn sich dadurch das herumgetue der övp ad absurdum führen würde.

  • Re: Fliegt das BZÖ doch noch raus?

    dseppi, 09.10.2006 19:59, Antwort auf #1
    #17
    HEIßA!

    Nötiges Vorgehen: 1. Einspruch gegen das ziffernmäßige Ergebnis der Wahl. Möglich ab Veröffentlichung des vorläufigen Endergebnisses incl. Wahlkarten, also ca. morgen.
    2. Falls die Wahlbehörde wie zu erwarten die #Bedenken nicht teilt: Anfechtung der Wahl beim VfGH. Möglich nach Verkündigung des amtlichen Endergebnisses.

    Ich hoffe, daß FPÖ oder Grüne (oder sonstwer, Martin, KPÖ, wer auch immer) nicht im Liegen umfällt und das auch anfechtet.
  • Re: @ Wahlfieberteam

    dseppi, 09.10.2006 20:04, Antwort auf #6
    #18
    Ist halt fraglich, wann die "Klage" kommt.
    Vor Kundmachung des amtlichen Endergebnisses im Amtsblatt kann der VfGH nicht angerufen werden..
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