15. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten

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  • RE: VW-ulff: 1,8Mrd Euro Schadensersatz?

    carokann, 06.01.2012 17:24, Antwort auf #90
    #91

    Neben der Auseinandersetzung mit der "Bild" und den Ungereimtheiten um seine Hausfinanzierung droht Wulff nun offenbar auch noch Ärger mit den Investoren des Volkswagen [spiegel.de]-Konzerns. Fast 70 Banken, Versicherungen und Fonds fordern laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" von Wulff Schadenersatz in Höhe von 1,8 Milliarden Euro.

    Die Investoren werfen Wulff demnach Versäumnisse als früherer Volkswagen-Aufsichtsrat-Chef vor, so das Blatt. Dies gehe aus einem Antrag hervor, in dem die Investoren die Einleitung eines außergerichtlichen Gütetermins forderten.

    Bei dem Streit geht es um die gescheiterte Übernahme von VW durch den Sportwagen-Hersteller Porsche [spiegel.de]. Wulff, damals noch Regierungschef in Niedersachsen und damit auch Vorsitzender des Aufsichtsrates bei VW, habe die VW-Anleger getäuscht und damit den Porsche-Eignern in die Hände gespielt. Konkret soll Wulff demnach schon deutlich vor der Bekanntgabe der geplanten VW-Übernahme davon erfahren haben, ohne die Aktionäre des Autobauers zu informieren.

    Die Investoren beklagen in ihrem Antrag laut "Wirtschaftswoche", Porsche habe Marktteilnehmer rechtswidrig getäuscht, was zu heftigen Schwankungen im Wert der VW-Aktie geführt habe. Wulff hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,807624,00.html

    1,8 Mrd durch 200.000 Euro Jahrespension bis zum Lebensende macht, ohne Berücksichtigung von Zins & Zinseszins, wir sind grosszügig:

    900 Jahre!

    Wulff wird wohl als Schlossgespenstspräsident weiter ackern müssen.

  • RE: VW-ulff: 1,8Mrd Euro Schadensersatz?

    Impfen, 06.01.2012 17:30, Antwort auf #91
    #92

    Neben der Auseinandersetzung mit der "Bild" und den Ungereimtheiten um seine Hausfinanzierung droht Wulff nun offenbar auch noch Ärger mit den Investoren des Volkswagen [spiegel.de] [spiegel.de]-Konzerns. Fast 70 Banken, Versicherungen und Fonds fordern laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" von Wulff Schadenersatz in Höhe von 1,8 Milliarden Euro.

    Die Investoren werfen Wulff demnach Versäumnisse als früherer Volkswagen-Aufsichtsrat-Chef vor, so das Blatt. Dies gehe aus einem Antrag hervor, in dem die Investoren die Einleitung eines außergerichtlichen Gütetermins forderten.

    Bei dem Streit geht es um die gescheiterte Übernahme von VW durch den Sportwagen-Hersteller Porsche [spiegel.de] [spiegel.de]. Wulff, damals noch Regierungschef in Niedersachsen und damit auch Vorsitzender des Aufsichtsrates bei VW, habe die VW-Anleger getäuscht und damit den Porsche-Eignern in die Hände gespielt. Konkret soll Wulff demnach schon deutlich vor der Bekanntgabe der geplanten VW-Übernahme davon erfahren haben, ohne die Aktionäre des Autobauers zu informieren.

    Die Investoren beklagen in ihrem Antrag laut "Wirtschaftswoche", Porsche habe Marktteilnehmer rechtswidrig getäuscht, was zu heftigen Schwankungen im Wert der VW-Aktie geführt habe. Wulff hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,807624,00.html

    1,8 Mrd durch 200.000 Euro Jahrespension bis zum Lebensende macht, ohne Berücksichtigung von Zins & Zinseszins, wir sind grosszügig:

    900 Jahre!

    Wulff wurd wohl als Schlossgespenstspräsident weiter ackern müssen.

    Mecker nie wieder über Pleitebanken :-) ich komm auf 9000 Jahre

  • Wie wurden die kostenlosen Klamotten der Bettina Wulff in der Steuererklärung berücksichtigt?

    carokann, 06.01.2012 17:41, Antwort auf #92
    #93

    Stimmt! ;-) Aber auf eine NULL mehr kommt es in dieser Sache  auch schon nicht mehr an. Cool

    Denn vielleicht erzielt Bettina ja noch Zusatzeinkommen als Model. ;-)

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,807602,00.html

    "Frau Wulff wurde von verschiedenen deutschen Modehäusern Bekleidung aus den im Handel käuflichen Kollektionen zur Verfügung gestellt", sagte Wulffs Anwalt Gernot Lehr dem Magazin. "Einige Kleider wurden kostenlos bereitgestellt." Bei der Erstellung der Steuererklärung seien sie jedoch berücksichtigt worden.

    Der letzte Satz macht mich sehr nachdenklich. Wie wurden die kostenlosen Klamotten in der Steuererklärung berücksichtigt?

  • RE: VW-ulff: 1,8Mrd Euro Schadensersatz?

    Impfen, 06.01.2012 17:47, Antwort auf #93
    #94

    grad auf Vorzeichen und Kommastellen kommt es an, siehe HRE....

    und irgendwie werd ich grad an Röslers Rede heute erinnert.... die Grundrechenarten, Lesen und Schreiben.... die sind einfach wichtig

    meine zahlreichen Rechtschreibfehler darfste gern behalten und ins Sammelalbum kleben ;-)

    Kann ja sein, dass die irgendwann noch wertvoll werden

  • RE: Wie wurden die kostenlosen Klamotten der Bettina Wulff in der Steuererklärung berücksichtigt?

    Impfen, 06.01.2012 18:01, Antwort auf #93
    #95

    "Frau Wulff wurde von verschiedenen deutschen Modehäusern Bekleidung aus den im Handel käuflichen Kollektionen zur Verfügung gestellt", sagte Wulffs Anwalt Gernot Lehr dem Magazin. "Einige Kleider wurden kostenlos bereitgestellt." Bei der Erstellung der Steuererklärung seien sie jedoch berücksichtigt worden.

    Der letzte Satz macht mich sehr nachdenklich. Wie wurden die kostenlosen Klamotten in der Steuererklärung berücksichtigt?

    Das ist eigentlich ganz einfach: Wenn sie zum verbleib "zur Verfügung gestellt werden" ist m.E. der normale (brutto-) Verkaufs- (bzw. Katalogpreis) als Einkommen anzusetzen und somit steuerbar.

    Aber im Zweifel halt ich es mit Kirchhoff und würde von mir nie behaupten, meine Steuererklärung rechtssicher und trotzdem optimal auszufüllen.

    PS: es scheint hier ein freundliches Spiel zu werden, Beiträge einzustellen und danach sofort zu editieren. Habe nichts dagegen, wenn Tippselfehler korrigiert werden. Aber bei inhaltlichen Änderungen sollte man doch darauf hinweisen. Vielen Dank.

  • RE: Wie wurden die kostenlosen Klamotten der Bettina Wulff in der Steuererklärung berücksichtigt?

    carokann, 06.01.2012 18:05, Antwort auf #95
    #96

    So schnell wie Du, lieber Impfen, schiessen nicht mal wir Preussen. ,-)

  • RE: Wie wurden die kostenlosen Klamotten der Bettina Wulff in der Steuererklärung berücksichtigt?

    Impfen, 06.01.2012 18:13, Antwort auf #96
    #97

    wofür selbige ja auch bekannt sein sollen ;-)

  • RE: Wie wurden die kostenlosen Klamotten der Bettina Wulff in der Steuererklärung berücksichtigt?

    gruener (Luddit), 06.01.2012 20:31, Antwort auf #93
    #98
    "Frau Wulff wurde von verschiedenen deutschen Modehäusern Bekleidung aus den im Handel käuflichen Kollektionen zur Verfügung gestellt", sagte Wulffs Anwalt Gernot Lehr dem Magazin. "Einige Kleider wurden kostenlos bereitgestellt." Bei der Erstellung der Steuererklärung seien sie jedoch berücksichtigt worden.

    Der letzte Satz macht mich sehr nachdenklich. Wie wurden die kostenlosen Klamotten in der Steuererklärung berücksichtigt?

    Ach wie schön.

    Das treibt ja immer krassere wundersame Blüten.

    Und falls Frau Wulff wirklich vergessen haben sollte, ein einzelnes Kleidungsstück bei der Steuer anzugeben, sollte geprüft werden, ob sich nicht doch eine Möglichkeit findet, sie zu vierteilen oder zu rädern, um die Würde der Funktion "First lady" wieder vollends herzustellen.

    ***

    Ansonsten bin ich mir sicher, dass manch moralin-saurer Puritaner erst dann ruhen wird, wenn auch Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke in der Steuererklärung als Einnahmen aufgeführt werden müssen.

    btw: Wie sieht es in diesem Zusammenhang eigentlich mit Samenspenden aus? Muss meine Freundin die demnächst auch versteuern? Immerhin könnte ich die auch zur Bank tragen und dafür monatlich vielleicht dreistellige Summen kassieren. Ein Kleid von der Stange von Peak & Kloppenburg ist dagegen doch wahrlich Peanuts.

    ***

    Merkt ihr noch was?

  • RE: Wie wurden die kostenlosen Klamotten der Bettina Wulff in der Steuererklärung berücksichtigt?

    Impfen, 06.01.2012 21:24, Antwort auf #98
    #99
    "Frau Wulff wurde von verschiedenen deutschen Modehäusern Bekleidung aus den im Handel käuflichen Kollektionen zur Verfügung gestellt", sagte Wulffs Anwalt Gernot Lehr dem Magazin. "Einige Kleider wurden kostenlos bereitgestellt." Bei der Erstellung der Steuererklärung seien sie jedoch berücksichtigt worden.

    Der letzte Satz macht mich sehr nachdenklich. Wie wurden die kostenlosen Klamotten in der Steuererklärung berücksichtigt?

    Ach wie schön.

    Das treibt ja immer krassere wundersame Blüten.

    Und falls Frau Wulff wirklich vergessen haben sollte, ein einzelnes Kleidungsstück bei der Steuer anzugeben, sollte geprüft werden, ob sich nicht doch eine Möglichkeit findet, sie zu vierteilen oder zu rädern, um die Würde der Funktion "First lady" wieder vollends herzustellen.

    ***

    Ansonsten bin ich mir sicher, dass manch moralin-saurer Puritaner erst dann ruhen wird, wenn auch Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke in der Steuererklärung als Einnahmen aufgeführt werden müssen.

    btw: Wie sieht es in diesem Zusammenhang eigentlich mit Samenspenden aus? Muss meine Freundin die demnächst auch versteuern? Immerhin könnte ich die auch zur Bank tragen und dafür monatlich vielleicht dreistellige Summen kassieren. Ein Kleid von der Stange von Peak & Kloppenburg ist dagegen doch wahrlich Peanuts.

    ***

    Merkt ihr noch was?

    Ist das wirklich die Frage?

    Wenn der Anwalt selbst darauf hinweist, dann ist doch wohl ein Hinterfragen berechtigt.

    Und es stellt sich natürlich wiederum die Frage, ob dies ein Vorteil ist, den ein Amtsträger nicht annehmen darf, Wobei Vorteilsnahme auch gilt, wenn der Vorteil einen Verwandten oder Ehegatten gewährt wird.

    Warum bitte ist denn das Delikt Vorteilsnahme im Amt im Strafmaß gleich hoch angesiedelt wie Raub? Weil der Gesetzgeber mal nen schlechten Tag hatte oder rotweinselig mal daneben lag?

    Wohl kaum, die werden sich schon was dabei gedacht haben. Insofern ist der Hinweis auf die Versteuerung ohnehin hinfällig, weil eben auch Gewinne aus Straftaten steuerpflichtig sind, wobei ich in diesem Fall keine Straftat unterstellen will, aber aus juristischer Sicht könnte einmal mehr ein hinreichender Anfangsverdacht gegeben sein, der dazu führen müsste, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt.

    Ich finde das alles bestimmt nicht schön, aber sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?

  • RE: Wie wurden die kostenlosen Klamotten der Bettina Wulff in der Steuererklärung berücksichtigt?

    gruener (Luddit), 06.01.2012 22:25, Antwort auf #99
    Warum bitte ist denn das Delikt Vorteilsnahme im Amt im Strafmaß gleich hoch angesiedelt wie Raub? Weil der Gesetzgeber mal nen schlechten Tag hatte oder rotweinselig mal daneben lag?

    Vermutlich trifft beides mitten ins Schwarze.

    Ansonsten würde nie und nimmer Raub in vielen Fällen härter bestraft werden als eine Vergewaltigung.

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