Schlampige Arbeit - Attestiert das BVG

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  • Schlampige Arbeit - Attestiert das BVG

    ronnieos, 25.07.2012 11:07
    #1

    Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Wahlrechtsreform, die Schwarz-Gelb 2011 durchgesetzt hatte: Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Chancengleichheit der Parteien.


    Das kommt nicht überraschend.

    [Das wáre nun ein thread für zigzag]

    Zugegeben: Es ist extrem schwierig, ein Reform des Bundestagswahlgesetzes zu die nicht in irgendeinerweise gegen die Chancengleichheit verstösst.

    Die Mischungs aus Verhältnis- und Mehrheitwahlrecht unter den Nebenbedingungen:

    - sowohl die Anzahl der Abgeordneten pro Bundesland

    - als auch die pro Liste abgebenen Stimmen

    "gerecht" in Sitzen abzubilden (einschliesslich Überhang&Ausgleichsmandaten  ist mathematisch nicht möglich. Zu jedem Algorithmus kann man bei  endlicher Anzahl der Sitze Fälle konstruieren, die nicht beide Bedingungen erfüllen.

    Schwarz-gelb hat es ich aber zu leicht gemacht und ein Modell favorisiert, das tendenziell die stärkste Partei bevorzugt ----

    Es war töricht anzunehmen, dass das BVG, das nicht bemerken würde  

    Es war dreist von Schwarz-gelb es doch zu versuchen.   

    Es war Faulheit (und da ist die SPD auch im Boot), so lange untätig zu sein, immerhin hat das BVG schon 2008 das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt  ... und da amtierte noch für mehr als ein Jahr die ewige Frau Zypries im Justizministerium


    Alle Informationen von den Beratungen, der Klage vor dem BvG und zum Urteil finden sich zb:

    http://www.wahlrecht.de/bundestag/verfassungsbeschwerde-bundeswahlgesetz.html#ve rkuendung-urteil

  • RE: Schlampige Arbeit - Attestiert das BVG

    zigzag, 25.07.2012 11:56, Antwort auf #1
    #2

    Für mich? Warum das?

    Nun gut.

    Das Urteil im Wortlaut:
    http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html

    Weitere Entwicklungen werden bei wahlrecht.de mit sicherheit Dokumentiert und im Forum diskutiert:
    http://www.wahlrecht.de/bundestag/verfassungsbeschwerde-bundeswahlgesetz.html
    http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/3074.html?1343206656

    Viel Zeit bleibt ja nun nicht. Ich bin mal gespannt wie (oder ob) die Regierung auf die Oppositionsparteien eingeht und welche Vorschläge gemacht werden.

  • Spezialist

    ronnieos, 25.07.2012 12:09, Antwort auf #2
    #3

    @zigzag: Da du auf oben zitierter Seite aktive warst oder bist, halte ich dich für einen profunden Kenner des Problems

    [bitte korrigiere, falls ich das überstrapaziere]

  • RE: Schlampige Arbeit - Attestiert NICHT die BVG

    carokann, 25.07.2012 12:41, Antwort auf #1
    #4

    Hoffen wir, dass es unserer Regierung bis ca 6 Monate vor der nächsten BTW gelingen möge, etwas Tragfähiges auf die Beine zu stellen.

    Übrigens: das Bundesverfassungsgericht wird offiziell als BVerfG abgekürzt

    http://ka.stadtwiki.net/Bundesverfassungsgericht

    und nicht als BVG,

    http://ka.stadtwiki.net/BVG.

    ZUR  BVG :

    http://www.bvg.de/

    ;-)

  • RE: Spezialist

    zigzag, 25.07.2012 13:01, Antwort auf #3
    #5

    @ronnieos

    Ja, ich bin im Forum von wahlrecht.de mal mehr mal weniger aktiv. Meist bin ich interessierter Mitleser, auch was das Wahlrecht angeht. Profunder Kenner wäre zuviel des Lobes (trotzdem danke!). Ich bemühe mich, das komplexe Thema und die Forenbeiträge nachzuvollziehen und beobachte die aktuellen Entwicklungen und Ideen sowie deren beschriebene Auswirkungen in der Praxis. Ich bin aber weit davon entfernt Wahlrechtsänderungen zu formulieren oder auszurechnen, wie dies die wirklich profunden Kenner des dortigen Forums können.

  • Berliner Oberlehrer - es wartet Arbeit

    ronnieos, 25.07.2012 16:01, Antwort auf #4
    #6

    Berliner Bauchnabelschau ...    Das Kürzel BVG wurde sogar in Publikationen des Gerichtes selbst für das Bundesverfassungsgericht verwendet

    schreib den Richtern, dass sie unrecht haben !


    Als Oberleher sollte man auch

    DIE und DAS unterscheiden können ... schlampig schlampig..

    Die BVG kam in drei Artikeln nicht vor ... bis zum Besserwisser.

    Der Besserwisser hat übrigens einen arbeitsreichen Abend, falls er alle online Dienste und Printmedien, die heute BVG geschrieben haben noch belehren will ... 

  • RE: Schwäbischer Anstandslehrer - es wartet Arbeit

    carokann, 25.07.2012 16:17, Antwort auf #6
    #7

    Und da hab ich extra ´ne Quelle aus BW herausgesucht und schon ist es auch wieder nicht recht. ;-) Grüsse, ins "Arme aber hoffentlich sexy BW", jedenfalls zukünftig, wenn Moody´s  richtig liegt.

  • RE: Schlampige Arbeit - Attestiert NICHT die BVG

    Impfen, 25.07.2012 22:48, Antwort auf #4
    #8

    Hoffen wir, dass es unserer Regierung bis ca 6 Monate vor der nächsten BTW gelingen möge, etwas Tragfähiges auf die Beine zu stellen.

    Übrigens: das Bundesverfassungsgericht wird offiziell als BVerfG abgekürzt

    http://ka.stadtwiki.net/Bundesverfassungsgericht

    und nicht als BVG,

    http://ka.stadtwiki.net/BVG.

    ZUR  BVG :

    http://www.bvg.de/

    ;-)

    ich find es ziemlich gewagt, aus einem Karlsruher Stadtwiki auf eine offizielle Bezeichnung zu schließen. Weil... ein Wiki ist nun mal nicht offiziell.

    Und man könnte mal hinterfragen, ob Abkürzungen überhaupt offiziell sind, und wenn ja, wann? Müssen sie in einem offiziellen AküV stehen? Wer pflegt das? Fragen über Fragen, aber ich stelle fest, dass du die Argumentationsweise deiner präferierten Partei wohl total übernommen hast. Schade eigentlich.

  • RE: Schlampige Arbeit - Attestiert NICHT die BVG

    carokann, 26.07.2012 08:34, Antwort auf #8
    #9

    Also das BVerfG verwendet selbst BVerfG,  um Verwechslungen zu vermeiden: Nicht nur mit dem Berliner ÖPNV, sondern auch mit dem BVG (Bundesversorgungsgesetz).

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/link-hinweise.html

  • ... was gilt nun ...

    ronnieos, 26.07.2012 15:44, Antwort auf #9
    #10

    ... du widersprichst dir selbst!

    Der von dir als Beweis hinterlegte link sagt ganz klar, dass der Bundesevrfassungsgericht in einigen Publikationen BVG als Kürzel verwendet.

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