Bundestagswahl Deutschland 2025

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  • RE: Sepp, was seppelst du denn da wieder rum?

    sorros, 24.11.2024 13:54, Antwort auf #49
    #51

    Das hängt dann davon ab, ob die Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn die Direktmandate wegen Überhang unter den Tisch fallen. Weiss jemand, wie das genau geregelt ist?

    Dazu ist nichts geregelt, Das kann nämlich nicht passieren! Es fallen ja nur Direktmandate weg, wenn eine Partei mehr Direktmandate bekommen würde, als Ihr an Mandate nach dem Landesergebnis zustehen. Die Direktmandate kommen immer zuerst und dann ziehen erst Listenmandate.

  • RE: Sepp, was seppelst du denn da wieder rum?

    sorros, 24.11.2024 14:01, Antwort auf #50
    #52

    Wenn ich es richtig verstehe, zieht man bei drei DIrektmandaten mit Fraktionsstärke ein. Das wurde zunächst anders beschlossen, aber das BVerfG hat das 2024 so angeordnet. Hat man ein oder zwei Direktmandate und bundesweit weniger als 5%, dann fallen diese Mandate ersatzlos weg. Kann das jemand bestätigen?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht#Sperrklausel

    Das bezweifle ich.Denn die Direktmandate sind ja nun nicht mehr an die 5%Klausel gebunden. Insofern würden ein oder zwei Direktmandat auch ziehen, denn sie fallen ja auf eine Partei die nicht mehr Direktmanate haben wrd als ihr nach Prozenten im Land zustehen würde.
    Schiwerig ist das maximal im Saarland oder in Bremen, wenn einer Partei trotz Direktmandat prozentual kein Mandat zustehen würde. Aber ich bin sicher, daß das Verfassungsgericht, da noch mal reingrätschen würde.

  • RE: Sepp, was seppelst du denn da wieder rum?

    SeppH (!), 24.11.2024 16:09, Antwort auf #52
    #53

    Es heißt aber doch eindeutig

    Bis zu einer Neuregelung gilt (die Sperrklausel) mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

    "nicht berücksichtigt werden" heißt nicht berücksichtigt werden, also einfach gar nicht berücksichtigt werden.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bv g24-064.html?nn=148438

  • RE: Sepp, was seppelst du denn da wieder rum?

    sorros, 24.11.2024 19:17, Antwort auf #53
    #54

    Es heißt aber doch eindeutig

    Bis zu einer Neuregelung gilt (die Sperrklausel) mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

    "nicht berücksichtigt werden" heißt nicht berücksichtigt werden, also einfach gar nicht berücksichtigt werden.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bv g24-064.html?nn=148438

    Ja die Parteien werden nicht berücksichtigt, Wenn die gewählten Bewerber gemint wären, hätte das Gericht das sicher gesagt.

  • RE: Sepp, was seppelst du denn da wieder rum?

    SeppH (!), 24.11.2024 20:44, Antwort auf #54
    #55

    Bei Einzelbewerbern, die nicht für eine Partei antreten, gebe ich dir recht. Ansonsten nicht. Siehe §6 BWahlG:

    Ein Wahlkreisbewerber einer Partei (§ 20 Absatz 2) ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt und im Verfahren der Zweitstimmendeckung (Satz 4) einen Sitz erhält.

    Wenn die Zweitstimmendeckung nicht gegeben ist, dann verfällt der Sitz. Ich bin mir dabei jetzt recht sicher.

  • RE: Sepp, was seppelst du denn da wieder rum?

    sorros, 24.11.2024 23:19, Antwort auf #55
    #56

    Bei Einzelbewerbern, die nicht für eine Partei antreten, gebe ich dir recht. Ansonsten nicht. Siehe §6 BWahlG:

    Ein Wahlkreisbewerber einer Partei (§ 20 Absatz 2) ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt und im Verfahren der Zweitstimmendeckung (Satz 4) einen Sitz erhält.

    Wenn die Zweitstimmendeckung nicht gegeben ist, dann verfällt der Sitz. Ich bin mir dabei jetzt recht sicher.

    Eine solche Ungleichbehandlung von Wahlkreisgewinnern halte ich für verfassungswiedrig.

  • RE: Sepp, was seppelst du denn da wieder rum?

    SeppH (!), 24.11.2024 23:41, Antwort auf #56
    #57

    Das BVerfG nicht, aber es gab ja schon einige fragwürdige Urteile... Die Herren Bartsch, Gysi und Ramelow könnten ja als Einzelbewerber antreten, vielleicht schafft es zumindest einer von ihnen in den Bundestag.

  • Sepp hat wohl Recht

    Kritischer Analyst (!), 25.11.2024 13:04, Antwort auf #56
    #58

    Bei Einzelbewerbern, die nicht für eine Partei antreten, gebe ich dir recht. Ansonsten nicht. Siehe §6 BWahlG:

    Ein Wahlkreisbewerber einer Partei (§ 20 Absatz 2) ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt und im Verfahren der Zweitstimmendeckung (Satz 4) einen Sitz erhält.

    Wenn die Zweitstimmendeckung nicht gegeben ist, dann verfällt der Sitz. Ich bin mir dabei jetzt recht sicher.

    Eine solche Ungleichbehandlung von Wahlkreisgewinnern halte ich für verfassungswiedrig.

    Es ist offensichtlich verfassungswidrig, dass wenn eine Person die gleiche Anzahl an Stimmen erhält einzieht wenn sie Einzelbewerber ist und andererseits wenn sie eine Partei angehört nicht.

    Aber ich fürchte Sepp hat ausnahmsweise Recht, so wie ich das sehe ziehen Gysi und Ramelow NICHT ein, sollten sie die beiden einzigen Linken sein, die die meisten Erststimmen erhalten. Bartsch hat eh keine Chance. Die Linke muss hoffen entweder in Leipzig oder Berlin noch ein weiteres "Direktmandat" zu gewinnen.

    In Bayern gilt das bei der Landtagswahl übrigens immer schon, das Direktkandidaten nicht einziehen, wenn die Partei nicht über 5% erhält. Es hatte halt bisher noch nie reelle Auswirkungen.

  • Gysi

    SeppH (!), 26.11.2024 23:41, Antwort auf #58
    #59

    Es geht nicht darum, ob jemand einer Partei angehört, sondern darum, ob jemand für eine Partei antritt. Gregor Gysi zum Beispiel könnte in Berlin Treptow-Köpenick als Einzelbewerber antreten, was aber anscheinend nicht geplant ist. Vermutlich wissen die meisten Wähler gar nicht, dass eine Stimme für ihn möglicherweise verschenkt ist.

    https://www.wahlkreisprognose.de/trends-im-bund/ berücksichtigt das auch nicht! Hier wird er als Favorit genannt.

  • RE: Gysi

    Kritischer Analyst (!), 28.11.2024 13:28, Antwort auf #59
    #60

    Es geht nicht darum, ob jemand einer Partei angehört, sondern darum, ob jemand für eine Partei antritt. Gregor Gysi zum Beispiel könnte in Berlin Treptow-Köpenick als Einzelbewerber antreten, was aber anscheinend nicht geplant ist. Vermutlich wissen die meisten Wähler gar nicht, dass eine Stimme für ihn möglicherweise verschenkt ist.

    https://www.wahlkreisprognose.de/trends-im-bund/ berücksichtigt das auch nicht! Hier wird er als Favorit genannt.

    Verschenkt ist sie ja nicht, denn für die prozentuelle Zusammensetzung zählt eh nur die Zweitstimme.

    Auf elction.de wird das auch nochmal deutlicher:

    https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_btw25.pl?map=241115

    Da sieht man auch welche Wahlkreise unbesetzt bleiben (unter anderem die beiden wo die Linke derzeit vorne liegt). Wobei Leipzig II eh knapp wird. Ich persönlich gehe von einem Scheitern der SED aus. Und Ramelow hatte seinen Wahlkreis in Erfurt zwar bei der Landtagswahl gewonnen, bei der Bundestagswahl ist der Wahlkreis jedoch größer und umfasst auch ländlichere Gebiete, zudem wirkt Ramelow zunehmend abgehalftert. Ich glaube nicht, dass er vorne liegen wird.

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