Covid 19

Beiträge 31 - 40 von 79
  • RE: Covid 19

    gruener (Luddit), 22.10.2020 02:20, Antwort auf #29
    #31

    Wenn dir statt N-TV NDR genehmer ist?
    https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-SH-will-lau t-Guenther-Maskenpflicht-verschaerfen,coronapk102.html
    Es geht da, wie in BW, um Maßnahmen die noch in Kraft gesetzt werden (sollen).
    unter Anderen:

    Neue Regeln für Sperrstunden und Feiern

    Die in Berlin beschlossenen Maßnahmen würde Schleswig-Holstein eins-zu-eins umsetzen, erklärte Günther und zum Teil - etwa bei der Maskenpflicht - darüber hinaus gehen. Eine Sperrstunde in der Gastronomie werde es in Schleswig-Holstein bereits geben, so der CDU-Politiker, wenn in einem Kreis 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gemeldet wurden. Ab 23 Uhr müssen Restaurants dann schließen. Ab diesem Schwellenwert dürfen außerdem zukünftig bei privaten Feiern maximal 25 Personen in der Öffentlichkeit teilnehmen - 15 im privaten Raum. Günther kündigte auf einer Pressekonferenz in Kiel an, dass auch dann schon strengere Auflagen für Veranstaltungen gelten.

    Schärfere Kontaktbeschränkungen geplant

    Wenn in einer Region 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche gemeldet wurde, dürfen maximal zehn Personen - oder zwei Haushalte - an einer Feier teilnehmen. Ab dann gelten auch KontaktbeschränkungenMaximal zehn Menschen dürfen sich treffen. Zusätzlich zur Sperrstunde in der Gastronomie gilt dann laut Landesregierung auch ein Ausschankverbot für Alkohol.

    das sind, wie angeführt - immerhin, wenn auch erst im zweiten post -  geplante maßnahmen, die im falle eines weiteren fortschreitens der covid 19 infektionen greifen sollen, keine bereits in kraft getretenen regeln.

    die angeführte "meldung" inplizierte aber genau das:

    DONNERSTAG, 15. OKTOBER 2020
    Hamburg & Schleswig-Holstein
    Verbot des Gassenverkaufs von Alkohol bis Ende November

    Dann hast du es wieder nicht kapiert. Am 15.10. wurde es beschlossen. Und seit 20.10. sind die in Kraft.
    Eigentlich solltest du als politisch interessierter Mensch wissen, das zwischen Kabinettsbeschlüssen und Inkraftsetzung von Regeln und deren Veröffentlichung es ein paar Tage braucht (üblicherweise eher Monate, aber bei Corona machen sie alle ruckzuck).

    Diese Regeln sind in Kraft:

    Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein

    Erlassen am 20.10.2020
    ....
    Auszug

    b.) Maßnahmen bei 7-Tage-Inzidenz > 50 pro 100.000 Einwohner

    Öffentlicher Raum:

    • Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen, wo Menschen länger und/oder dichter zusammen kommen zum Beispiel auf Märkten, auf belebten Plätzen oder in Einkaufsstraßensowie dort, wo Abstände im Sinne des <abbr>§</abbr> 2 Absatz 1 der Corona-BekämpfungsVO nicht eingehalten werden können. Eine möglichst konkrete Benennung der Örtlichkeiten ist dabei vorzunehmen.
    • Generelles Verbot des Außerhausverkaufes von Alkohol ab 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags (Gaststätten, Tankstellen oder beispielsweise Supermärkten).
    • Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen unter Wegfall abweichenden Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus <abbr>§</abbr> 11 mit der Ausnahme für Profisportmannschaften, soweit das Hygienekonzept entsprechende Teststrategien vorsieht, und <abbr>§</abbr> 16 der Corona-BekämpfungsVO.

    Schulen:

    • Entsprechend des "Corona-Reaktionsplan Schulen" ergeht die Anordnung an die Schulen die Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

    Gastronomie:

    • Sperrstunde ab 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags. Gäste haben die Gaststätte bis 23:00 Uhr zu verlassen.

    ...
    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201020_Erl ass_Massnahmen.html

    Jetzt kommt es halt drauf an, wann Kreise bei Euch in SH über 50 kommen. In BW haben wir so einige....

    ok, dann ein wenig deutsch-nachhilfe - vor allem für bewohner eines bundeslandes, in dem man vermeintlich alles kann, außer hochdeutsch.

    ein gesetz tritt am tage seiner veröffentlichung in kraft. es gilt dann ohne ausnahmen (es sei denn, im gesetz sind ausnahmen definiert)

    hier liegt aber (primär) kein gesetz vor, sondern ein maßnahmen- oder auch regelnkatalog. dieser katalog ist beschlossen, aber an bestimmte bedingungen bzw. voraussetzungen geknüpft. erst wenn diese voraussetzungen erfüllt/gegeben sind, werden die maßnahmen umgesetzt und treten damit - temporär - in kraft.

    bislang sind in schl.-holst. in keinem kreis die voraussetzungen gegeben. der genannte maßnahmenkatalog ist daher lediglich geduldiges papier und ist noch an keinem ort "in kraft". die maßnahmen / regeln gelten also - noch - nicht. noch sind z.b. alle gaststätten in kiel offen. davon, dass irgendetwas "in kraft", also umgesetzt worden ist, kann also nicht die rede sein.

    ******

    an diesem umstand ändert sich auch nichts, wenn den maßnahmen ein gesetz vorgeschaltet ist, das solche, an bestimmte voraussetzungen gebundene maßnahmen erst ermöglicht. dann ist zwar das gesetz in kraft - im vorliegenden falle, ohne irgendeine parlamentarische hürde genommen zu haben; aber das macht ja nichts, das merkt ja keiner - , aber die maßnahmen möglicherweise noch lange nicht; u.u. werden dieses sogar niemals real.

    schlusssatz: in der von dir angeführten "meldung" ging es um eine solche maßnahme - konkret: Verbot des Gassenverkaufs von Alkohol bis Ende November.

    schlusssatz 2: die regeln des korrekten (wissenschaftlichen) zitierens sind auch auf wahlfieber zu beachten. zitate sind klar vom sonstigen fließtext abzusetzen. das gilt insbesondere für den fall, dass man ein zitat bewusst hervorhebt, dem zitat aber einen ebenfalls hervorgehobenen satz voranstellt - hier der satz: Diese Regeln sind in Kraft". dies impliziert, dass auch der eigene satz aus dem zitat stammt.

  • RE: Covid 19

    Eckhart, 23.10.2020 00:40, Antwort auf #31
    #32

    Das Verbot im Ort schneller als 50 zu fahren, tritt erst in Kraft, wenn die Bedingung erfüllt ist, das jemand auch schneller wie 50 fährt. Aha.
    Vollkommen verschwurbelte Unlogik. Aber du meinst das anscheinend ernst.

  • RE: Covid 19

    gruener (Luddit), 23.10.2020 03:01, Antwort auf #32
    #33

    was soll ich darauf nur erwidern?

    sinnvoller trage ich eulen nach athen.

    *****

    aber eines noch: selbst dort, wo man bekanntlich kein hochdeutsch "kann", wird m.e. im normalfall noch zwischen "das" und "dass" differenziert.

  • RE: Covid 19

    Eckhart, 23.10.2020 13:17, Antwort auf #33
    #34

    was soll ich darauf nur erwidern?

    sinnvoller trage ich eulen nach athen.

    *****

    aber eines noch: selbst dort, wo man bekanntlich kein hochdeutsch "kann", wird m.e. im normalfall noch zwischen "das" und "dass" differenziert.

    Es gibt sogar Leute, die schaffen es Groß- und Kleinschreibung zu beachten. Ist das aber nicht einfach mal wieder nur whataboutism, was du betreibst?

    Auch Mord und Totschlag sind bereits verboten, wenn sie im Gesetzblatt stehen, auch ohne dass der einschränkende Fall eintreten muss, dass auch jemand getötet wird.

  • RE: Covid 19

    Eckhart, 24.10.2020 19:24, Antwort auf #31
    #35

    Uuups, niemals in Kraft oder so....
    SH ist doch Teil dieser Welt.

    +++ 17:07 Erster Kreis in Schleswig-Holstein überschreitet Obergrenze +++
    Der Kreis Pinneberg hat als erster in Schleswig-Holstein die Marke von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen erreicht. Für den Kreis wurden 73 neue Fälle gemeldet. Landesweit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 30,37. Im Kreis Pinneberg gelten seit heute schärfere Corona-Maßnahmen.

    Wenn dir statt N-TV NDR genehmer ist?
    https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-SH-will-lau t-Guenther-Maskenpflicht-verschaerfen,coronapk102.html
    Es geht da, wie in BW, um Maßnahmen die noch in Kraft gesetzt werden (sollen).
    unter Anderen:

    Neue Regeln für Sperrstunden und Feiern

    Die in Berlin beschlossenen Maßnahmen würde Schleswig-Holstein eins-zu-eins umsetzen, erklärte Günther und zum Teil - etwa bei der Maskenpflicht - darüber hinaus gehen. Eine Sperrstunde in der Gastronomie werde es in Schleswig-Holstein bereits geben, so der CDU-Politiker, wenn in einem Kreis 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gemeldet wurden. Ab 23 Uhr müssen Restaurants dann schließen. Ab diesem Schwellenwert dürfen außerdem zukünftig bei privaten Feiern maximal 25 Personen in der Öffentlichkeit teilnehmen - 15 im privaten Raum. Günther kündigte auf einer Pressekonferenz in Kiel an, dass auch dann schon strengere Auflagen für Veranstaltungen gelten.

    Schärfere Kontaktbeschränkungen geplant

    Wenn in einer Region 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche gemeldet wurde, dürfen maximal zehn Personen - oder zwei Haushalte - an einer Feier teilnehmen. Ab dann gelten auch KontaktbeschränkungenMaximal zehn Menschen dürfen sich treffen. Zusätzlich zur Sperrstunde in der Gastronomie gilt dann laut Landesregierung auch ein Ausschankverbot für Alkohol.

    das sind, wie angeführt - immerhin, wenn auch erst im zweiten post -  geplante maßnahmen, die im falle eines weiteren fortschreitens der covid 19 infektionen greifen sollen, keine bereits in kraft getretenen regeln.

    die angeführte "meldung" inplizierte aber genau das:

    DONNERSTAG, 15. OKTOBER 2020
    Hamburg & Schleswig-Holstein
    Verbot des Gassenverkaufs von Alkohol bis Ende November

    Dann hast du es wieder nicht kapiert. Am 15.10. wurde es beschlossen. Und seit 20.10. sind die in Kraft.
    Eigentlich solltest du als politisch interessierter Mensch wissen, das zwischen Kabinettsbeschlüssen und Inkraftsetzung von Regeln und deren Veröffentlichung es ein paar Tage braucht (üblicherweise eher Monate, aber bei Corona machen sie alle ruckzuck).

    Diese Regeln sind in Kraft:

    Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein

    Erlassen am 20.10.2020
    ....
    Auszug

    b.) Maßnahmen bei 7-Tage-Inzidenz > 50 pro 100.000 Einwohner

    Öffentlicher Raum:

    • Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen, wo Menschen länger und/oder dichter zusammen kommen zum Beispiel auf Märkten, auf belebten Plätzen oder in Einkaufsstraßensowie dort, wo Abstände im Sinne des <abbr>§</abbr> 2 Absatz 1 der Corona-BekämpfungsVO nicht eingehalten werden können. Eine möglichst konkrete Benennung der Örtlichkeiten ist dabei vorzunehmen.
    • Generelles Verbot des Außerhausverkaufes von Alkohol ab 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags (Gaststätten, Tankstellen oder beispielsweise Supermärkten).
    • Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen unter Wegfall abweichenden Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus <abbr>§</abbr> 11 mit der Ausnahme für Profisportmannschaften, soweit das Hygienekonzept entsprechende Teststrategien vorsieht, und <abbr>§</abbr> 16 der Corona-BekämpfungsVO.

    Schulen:

    • Entsprechend des "Corona-Reaktionsplan Schulen" ergeht die Anordnung an die Schulen die Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

    Gastronomie:

    • Sperrstunde ab 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags. Gäste haben die Gaststätte bis 23:00 Uhr zu verlassen.

    ...
    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201020_Erl ass_Massnahmen.html

    Jetzt kommt es halt drauf an, wann Kreise bei Euch in SH über 50 kommen. In BW haben wir so einige....

    ok, dann ein wenig deutsch-nachhilfe - vor allem für bewohner eines bundeslandes, in dem man vermeintlich alles kann, außer hochdeutsch.

    ein gesetz tritt am tage seiner veröffentlichung in kraft. es gilt dann ohne ausnahmen (es sei denn, im gesetz sind ausnahmen definiert)

    hier liegt aber (primär) kein gesetz vor, sondern ein maßnahmen- oder auch regelnkatalog. dieser katalog ist beschlossen, aber an bestimmte bedingungen bzw. voraussetzungen geknüpft. erst wenn diese voraussetzungen erfüllt/gegeben sind, werden die maßnahmen umgesetzt und treten damit - temporär - in kraft.

    bislang sind in schl.-holst. in keinem kreis die voraussetzungen gegeben. der genannte maßnahmenkatalog ist daher lediglich geduldiges papier und ist noch an keinem ort "in kraft". die maßnahmen / regeln gelten also - noch - nicht. noch sind z.b. alle gaststätten in kiel offen. davon, dass irgendetwas "in kraft", also umgesetzt worden ist, kann also nicht die rede sein.

    ******

    an diesem umstand ändert sich auch nichts, wenn den maßnahmen ein gesetz vorgeschaltet ist, das solche, an bestimmte voraussetzungen gebundene maßnahmen erst ermöglicht. dann ist zwar das gesetz in kraft - im vorliegenden falle, ohne irgendeine parlamentarische hürde genommen zu haben; aber das macht ja nichts, das merkt ja keiner - , aber die maßnahmen möglicherweise noch lange nicht; u.u. werden dieses sogar niemals real.

    schlusssatz: in der von dir angeführten "meldung" ging es um eine solche maßnahme - konkret: Verbot des Gassenverkaufs von Alkohol bis Ende November.

    schlusssatz 2: die regeln des korrekten (wissenschaftlichen) zitierens sind auch auf wahlfieber zu beachten. zitate sind klar vom sonstigen fließtext abzusetzen. das gilt insbesondere für den fall, dass man ein zitat bewusst hervorhebt, dem zitat aber einen ebenfalls hervorgehobenen satz voranstellt - hier der satz: Diese Regeln sind in Kraft". dies impliziert, dass auch der eigene satz aus dem zitat stammt.

  • RE: Covid 19

    gruener (Luddit), 25.10.2020 02:29, Antwort auf #35
    #36

    Uuups, niemals in Kraft oder so....
    SH ist doch Teil dieser Welt.

    was du hier betreibst, ist - gelinde ausgedrückt - schwachsinn. oder gar schlimmste propaganda (in grün - denn du trittst hier als mitglied von bündnis 90 / die grünen in erscheinung).

    du reißt gezielt und wider besseres wissen aussagen aus einem inhaltlichen kontext und setzt sie für dich passend, wenngleich auch falsch zusammen, ohne rücksicht darauf zu nehmen, was der originalposter damit ausdrücken wollte.

    das fällt im grunde unter üble nachrede. gewünschtes motto: irgendetwas wird schon hängen bleiben.

    ******

    und daneben verbreitest du auch noch falschmeldungen - natürlich, wie gehabt, ohne quellenangabe. pinneberg ist nicht der erste kreis, der in schl.-holst. in diesem monat die sogenannte "50er grenze" überschritten hat.

    ich ziehe daraus folgenden schluss::

    ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass übernahmen aus anderen medien mit einem link zu versehen sind - zumindest muss aber die quelle genannt werden.- es nützt offenbar nichts.

    posts von dir, die diese maßgabe künftig nicht erfüllen, werde ich ohne vorwarnung löschen bzw. löschen lassen.

  • RE: Covid 19

    SeppH (!), 25.10.2020 12:05, Antwort auf #36
    #37
    posts von dir, die diese maßgabe künftig nicht erfüllen, werde ich ohne vorwarnung löschen bzw. löschen lassen.

    Sollte sich das häufen, wäre zu überlegen, für eine begrenzte Zeit den Stecker zu ziehen. Ich würde mich zur Einschätzung der Erforderlichkeit als neutrale judikative Instanz anbieten.

  • Den Bock zum Gärtner machen ...

    Bergischer, 25.10.2020 13:32, Antwort auf #37
    #38
    Ich würde mich zur Einschätzung der Erforderlichkeit als neutrale judikative Instanz anbieten.

    ... is`klar: "Den Bock zum Gärtner machen" ...

  • RE: Covid 19

    Eckhart, 25.10.2020 23:11, Antwort auf #36
    #39

    "was du hier betreibst, ist - gelinde ausgedrückt - schwachsinn."
    Bei übler Nachrede und Pöbelei bist du unerreicht. Zumindest von mir.

    Im übrigen postest du immer wieder, du seist ein MItglied von B90/Die Grünen.
    Aber bekanntlich wird man Mitglieder nach Parteiengesetz kaum los. 

    Du hast natürlich Hausrecht, und dass du nicht immer ein Feund des demokratischen Diskurses bist, zeigst du ja schon mit der Drohung, meine missliebige Meinungen zu löschen.
    Wenn du mich juristisch Angehen willst: Nur zu. Du hast ja von mir alle Klardaten verlangt, ohne dass du bereit bist deinen anonymen Status aufzulösen. 
    Gute Nacht.

  • Off Topic

    sorros, 25.10.2020 23:31, Antwort auf #39
    #40

    "was du hier betreibst, ist - gelinde ausgedrückt - schwachsinn."
    Bei übler Nachrede und Pöbelei bist du unerreicht. Zumindest von mir.

    Im übrigen postest du immer wieder, du seist ein MItglied von B90/Die Grünen.
    Aber bekanntlich wird man Mitglieder nach Parteiengesetz kaum los. 

    Der gruene ist Mitglied. Soweit ich weiß hat es acuh keinen Versuch gegeben ihn loszuwerden.
    Ich glaube aber nicht, daß er im KV oder LV noch aktiv ist. Desahalb gibt es auch keinen Anlass für ein Ausschlussverfahren.

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