Lieber blubb,
da stimme ich nicht uneingeschränkt zu.
Molterer wäre als spitzenkandidat in meinen augen schlimmer als schüssel; ich glaube auch nicht dass er es wird, es gibt inzwischen auch innerhalb des klubs starke widerstände gegen ihn. Er war es schließlich auch, der die orf-wahl komplett verbockt hat (man hätte nur lindner durch einen anderen "bürgerlichen" kandidaten ersetzen müssen).
Grasser getraue ich mich überhaupt nicht einzuschätzen, was seine aktuelle wirksamkeit auf die wähler betrifft. Ein fürchterlicher absturz ist mit ihm m. e. genauso möglich wie ein überraschender erfolg. Was ich mitbekommen habe kommt er allerdings bei den kernschichten der partei nicht sonderlich gut an (wobei die vermutlich trotzdem övp wählen, was sollen sie denn sonst tun?).
Zu schüssels "beliebtheit":
Sein auftritt heute war wieder typisch für ihn in letzter zeit. Er gibt sich außerordentlich unsympathisch und ich habe mich schon gefragt, ob er nicht warum auch immer so etwas wie einen bösen buben mimen will.
Ich habe keine ganz aktuellen zahlen. In der kanzlerfrage lag er vor rund einer woche immer noch knapp vor dem angeblichen volkskanzler gusenbauer (das muss man übrigens auch einmal zusammenbringen).
Spannend sicher die frage was der präsident vorhat. Seine kryptische ankündigung von heute, er bastle an einer lösung, mit der alle leben könnten, hat mich in meinem glauben, zu wissen, wie es weitergeht (rote minderheitsregierung mit konkretem ablaufdatum, eigentlich nur vorhanden, um die zeit bis zu den neuwahlen mitte märz zu überbrücken), doch ein klein wenig erschüttert.
Die KPÖ überlegt auch noch wegen einer nicht näher genannten Benachteiligung von Martin eine Wahlanfechtung. Damit ergeben sich natürlich noch eine Reihe weiterer Szenarien, wie teilweise oder vollständige Wahlwiederholung.
Wahlanfechtung durch die KPÖ?
(Die Presse) 11.11.2006
Folge könnte eine rot-grüne Mehrheit im Parlament sein.
Wien (APA). Die Wahrscheinlichkeit für eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) betrage 60 Prozent, erklärte am Freitag ein KPÖ-Sprecher. Die endgültige Entscheidung soll nun aber erst am kommenden Donnerstag fallen. Am Freitag läuft die Frist für eine Wahlanfechtung aus.
Ein möglicher Grund für die Anfechtung sei, dass das BZÖ in Kärnten mit anderem Zusatz als in Rest-Österreich kandidierte, die Stimmen aber zusammengezählt wurden. Der VfGH könnte eine getrennte Auszählung der BZÖ-Stimmen anordnen: Dann würde das BZÖ aus dem Parlament fliegen und es gebe plötzlich eine rot-grüne Mehrheit.
Überraschenderweise überlegt die KPÖ nun aber auch aus einem zweiten Grund eine Wahlanfechtung: Die Kommunisten orten nämlich aufgrund des Wahlrechts eine Benachteiligung der Liste Hans-Peter-Martin.
die "nicht näher benannte" benachteiligung martins, die die kpö meint, ist folgende:
martin hat bekanntlich weder die 4%-hürde noch die wahlzahl in irgendeinem wahlkreis (grundmandat) geschafft und bekommt somit kein einziges mandat. er hat jedoch die wahlzahl im land niederösterreich geschafft, d. h. er hätte in nö genug stimmen für ein nö-mandat bekommen. doch auch dieses mandat wird ihm nach derzeitiger rechtslage verwehrt
ich persönlich finde diesen einwand nicht gerechtfertigt, da man in den "riesenbundesländern" wien und nö schon mit relativ bescheidenen prozentsätzen auf ein landesmandat kommt, was im grunde die 4%-hürde aushebeln würde. außerdem wäre es eine benachteiligung kleiner bundesländer, weil dort das erreichen eines landesmandats schwieriger ist
übrigens hat ja das bzö das grundmandat knapp verpasst, aber ein solches landesmandat in kärnten hätte es natürlich locker geschafft (ich glaube, sogar 3 davon)
Das hieße dann aber: Im unwahrscheinlichen Fall, daß beide Anfechtungen durchgingen, käme Martin mit ein paar Mandaten in den Nationalrat, während das BZÖ die paar Nicht-Kärnten-Mandate verlieren würde. Prakisch würden also ein paar Mandate von BZÖ zu Martin wandern...
das mit den landesmandaten ist aber klar und unmissverständlich geregelt. ich glaube, das wird keinesfalls aufgehoben
ebenso klar und unmissverständlich geregelt ist, dass die stimmen zweier listen mit verschiedenen namen nicht addiert werden dürfen. die spannende frage ist, ob eine klage zum umverteilen der bzö-mandate auf die anderen parteien oder zur wahlwiederholung führt
Wieso sollte die Wahl wegen eines Fehlers wiederholt werden, der nach der Wahl passierte?
Oder hat sich die BWB schon vor der Wahl offiziell darauf festgelegt, daß die beiden BZÖs eine einzige wahlwerbende Gruppe sind?
> Oder hat sich die BWB schon vor der Wahl offiziell darauf festgelegt, daß
> die beiden BZÖs eine einzige wahlwerbende Gruppe sind?
davon würde ich ganz fest ausgehen wollen. wenn es vor der wahl eine gegenteilige entscheidung gegeben hätte, hätte doch die möglichkeit bestanden, dass das bzö seine kandidatur entsprechend korrigiert.
ps: nachdem ich lange zu der aktuellen situation in österreich geschwiegen habe, kann ich mir jetzt einen zynischen kommentar nicht länger verkneifen: ein derartiges politisches affentheater ist mir bislang nur in einem anderen westlichen land untergekommen: in den usa. shame on you!
> > Oder hat sich die BWB schon vor der Wahl offiziell darauf festgelegt, daß
>
> > die beiden BZÖs eine einzige wahlwerbende Gruppe sind?
>
>
> davon würde ich ganz fest ausgehen wollen. wenn es vor der wahl eine
> gegenteilige entscheidung gegeben hätte, hätte doch die möglichkeit
> bestanden, dass das bzö seine kandidatur entsprechend korrigiert.
Wer sagt, daß die BWB darüber überhaupt entschieden hat?
Der Bundeswahlvorschlag wäre ja so oder so zu genehmigen.
hier in deutschland entscheidet eine solche kommisssion über die zulassung von wahlverschlägen. (nachdem ich schon öfters eines besseren belehrt worden bin, möchte ich allerdings dergleichen nicht für österreich vermuten. vielleicht wird in österreich ja auch per los, per dekret oder per bestechung entschieden, wer weiß das schon?)
dabei wird nicht nur über einzelne wahlvorschläge entschieden, sondern auch über listenverbindungen, gemeinsame kandidaturen etc. denn auch in deutschland hat nicht jede partei in jedem bundesland den selben namen. dieses problem gab es z.b. bei der letzten bundestagswahl, wo die pds sowohl eine verbindung mit der wasg eingegangen war und zudem noch mit unterschiedlichen namen auf den landeslisten antrat.
conclusio: solche rechtlichen fragen klärt man im vorwege ab, sowohl mit rechtsanwälten als auch mit der entsprechenden kommission, damit nichts schief geht. deshalb glaube ich, dass auch die 2 kandidaturen des bzö thema gewesen sein müssen - oder aber, es hat jemand ganz fürchterlich gepennt.
Natürlich entscheidet über die BZÖ-Frage die BWB vor der Wahl. Der VfGh kann diese Entscheidung der BWB aufheben und die Mandatsverteilung neu anordnen. Er kann aber auch die Zusammensetzung der BWB prüfen und feststellen, dass sie rechtswidrig zusammengesetzt ist - das hieße Wahlwiederholung.
Er kann aber auch eine Anfechtung der KPÖ überhaupt wegen fehlender Klagslegitimation abweisen, das nehme ich als am Wahrscheinlichsten an! Da jede Entscheidung des VfGh für die KP nichts an ihrem Mandatsstand (0) ändern würde (und in den letzten Jahrzehnten ist bei Wahlanfechtungen immer sehr restriktiv entschieden worden!), gibt es eigentlich für die KP keinen Grund, die Wahl anzufechten. In diesem Sinne hätten nur Martin für sich selbst und in der BZÖ-Frage Grüne und FP, eventuell SP und VP(wenn deren Mandatsstand sich erhöhen würde) überhaupt die Berechtigung zu einer Wahlanfechtung.
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