Liebe erfahrene Wahlmitfieberer,
ich habe Verständnisprobleme.
In den Regeln zu Hamburg-Koalition heißt es:
Marktschluss
Der Markt schließt in der Nacht vor der geplanten Oberbürgermeisterwahl, spätestens aber am 30.04.2008 um 23.59 h.
Sollten (bis zu diesem Datum) wider Erwarten keine Koalition zu Stande kommen und/oder kein neuer Oberbürgermeister gewählt und stattdessen Neuwahlen ausgelobt werden, gewinnt die Aktie „Andere“.
Hinweis
Der Markt wird am Tag der geplanten Oberbürgermeisterwahl wieder eröffnet, wenn die Wahl vertagt werden sollte, kein Ergebnis erzielt werden kann oder der Gewählte die Wahl nicht annimmt.
Was genau bedeutet das denn nun?
Was ist, wenn zwar eine Koalition verabredet wird, aber die Wahl des ERSTEN (nicht Ober-)Bürgermeisters erst im Mai stattfindet?
Was heißt "wieder eröffnet" - alles auf Null, oder fällt dann der versprochene Gewinn für "Andere" ins Wasser?
Nun ist es ja so, dass diese "Feinheit" ziemlich entscheidend sein kann.
Weil: Hamburg hat bekanntlich ein sogenanntes Feierabendparlament, das nur alle zwei Wochen mittwochs tagt. Den Bürgermeister, um den es hier ja geht, kann man nur in einer Parlamentssitzung wählen. Die nächste Sitzung ist am Mittwoch (02.04.), da steht keine Bürgermeisterwahl auf der Tagesordnung. Dann gibt es noch genau eine Möglichkeit im April (am 16.), und dann wird erst wieder im Mai gesessen.
Wenn man also nicht glaubt, dass bis zum 16.04. alles klar ist, kann die Lösung des Rätsels nach meinem Regelverständnis nur "Andere" heißen.
Hätte ich die Regel nun aber falsch verstanden, würde ich am Ende dasitzen mit einem Portfolio voller Anderer.....
Es gibt zur Frage des Timings für die Bürgermeisterwahl einen interessanten Beitrag bei unserem Ex-Sponsor Hamburger Abendblatt. Da heißt es, man wolle bis zum 21.04. verhandeln (also bis nach der letzten April-Bürgerschaftssitzung), um dann am 7. Mai den Bürgermeister zu wählen. Allerdings erst ziemlich weit hinten in dem Beitrag.
Das heißt: Man kann alle anderen Kombinationen vergessen - bis zum 30.04., 23.59 Uhr (so genau steht es in den Regeln!), wird es keinen neuen Bürgermeister geben.
wir haben den ersten Teil der Auszahlregeln (unter "Marktschluss") bewusst mit einem weichen "und" - also mathematisch betrachtet "entweder oder" - versehen, um zu verhindern, dass zwar vor Ablauf des Marktes eine Koalition zustande kommt, aber für den Fall, dass noch keine Wahl erfolgt ist, automatisch die Aktie "Andere" gewinnt. Das wäre u.E. etwas absurd.
Sollte also bis zum Marktende ein Vertrag zustandekommen, gewinnt (zu 99,99 %) die jeweilige Aktie.
Die Aktie "Andere" gewinnt nur, wenn weder ein Vertrag zustande gekommen ist noch eine Wahl stattgefunden hat.
Die weitere Bedingung ist u.a. der 2005er Ministerpräsidentenwahl in Schleswig-Holstein geschuldet: "Maßgeblich für die Bewertung der Aktien sind der Koalitions- bzw. Tolerierungsvertrag und die Wahl der von dieser Koalition vorgeschlagenen Person für den Posten des Ersten Bürgermeisterwahl."
Damals wurde zwar von allen Beteiligten ein Vertrag unterzeichnet, dennoch wurde Heide Simonis nicht wieder gewählt.
Im konkreten Fall werden wir wie folgt verfahren: Der Markt wird am 30.04.2008 geschlossen, aber erst nach der Wahl ausgeschüttet.
> Marktschluss
> Der Markt schließt in der Nacht vor der geplanten Oberbürgermeisterwahl,
> spätestens aber am 30.04.2008 um 23.59 h.
> Sollten (bis zu diesem Datum) wider Erwarten keine Koalition zu Stande
> kommen und/oder kein neuer Oberbürgermeister gewählt und stattdessen
> Neuwahlen ausgelobt werden, gewinnt die Aktie „Andere“.
>
> Hinweis
> Der Markt wird am Tag der geplanten Oberbürgermeisterwahl wieder eröffnet,
> wenn die Wahl vertagt werden sollte, kein Ergebnis erzielt werden kann oder
> der Gewählte die Wahl nicht annimmt.
entscheidend ist der Nebensatz "und stattdessen Neuwahlen ausgelobt werden".
Die Andere-Aktie gewinnt also im Fall einer nicht zustande gekommenden Koalition bzw. Oberbürgermeisterwahl bis zum 30.04.2008 NUR wenn auch Neuwahlen angekuendigt werden.
Dann gibt es allerdings eine Regellücke, da im dem Fall, das keine Koalition zu Stande kommt bis zum 30.04 und keine Neuwahlen angekündigt werden KEINE Aktie gewinnt!
Erstens- offiziell sollte sich jemand vom Wahlfieber-Team aeussern (der oben erwaehnte "gruener" zB)
Zweitens
Wenn man die Regel genau liest,
"Sollten (bis zu diesem Datum) wider Erwarten keine Koalition zu Stande kommen und/oder kein neuer Erster Bürgermeister gewählt und stattdessen Neuwahlen ausgelobt werden, gewinnt die Aktie „Andere“. "
- dann steht da an der entscheidenden Stelle ein "und", naemlich
... und stattdessen Neuwahlen ausgelobt werden, gewinnt die Aktie „Andere“.
Drittens
Der Markt in Hessen hatte ein aehnlich geartestes Problem. Dort war in den Reglen das Marktende mit 31.3. angegeben, also 5 Tage vor der konstituierenden Sitzung des Landtages.
Wie gesagt, die Antwort ist erstmal, damit du nicht in einem Selbstgespraech fortfahren musst -
Das letzte Wort hat die Wettkampfleitung.
Na super
Solange ich geschrieben habe - hat die leitung schon gesprochen.
>
> Die Andere-Aktie gewinnt also im Fall einer nicht zustande gekommenden
> Koalition bzw. Oberbürgermeisterwahl bis zum 30.04.2008 NUR wenn auch
> Neuwahlen angekuendigt werden.
Nein, das wäre unlogisch.
>
> Dann gibt es allerdings eine Regellücke, da im dem Fall, das keine
> Koalition zu Stande kommt bis zum 30.04 und keine Neuwahlen angekündigt
> werden KEINE Aktie gewinnt!
>
Dann wird ebenfalls die Aktie "Andere" gewinnen.
Und noch ein Nachtrag:
Für den Fall, dass der Markt wiedereröffnet wird, startet er mit den Schlusswerten.
Anmerkung: Order können nach Marktschluss manuell gecancelt oder editiert werden.
"Weiches und" - also, mag ja sein, dass die beiden deutschen Sprachen voneinander abweichen, aber in der Bundesrepublik lernt man im Mathematikunterricht, dass "und" bedeutet, dass BEIDE Bedingungen eintreten müsen. "Oder" sagt, die eine oder die andere. Und/oder gibt's bei uns nicht.
Ich fühl' mich ein wenig veralbert, um es nett zu formulieren.