Die Masse der Intensivtäter wird demnach von orientalischen2 Migranten gestellt.
Bei den ethnischen Deutschen sind wiederum die aus dem ehemaligen Ost-Berlin
bzw. der ehemaligen DDR stammenden Intensivtäter stark überrepräsentiert.
Aber auch innerhalb der Gruppe der Migranten finden sich bemerkenswerte Unterschiede:
Nicht etwa die Türken als kopfstärkste Migrantengruppe stellen die relativ meisten
Täter, sondern die Araber, die an der Berliner Bevölkerung nur einen verschwindend
geringen Anteil haben. Diese wiederum setzen sich überwiegend aus
den bereits erwähnten Palästinensern sowie Angehörigen hochkrimineller Großfamilien
mit türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln zusammen, die arabische
Muttersprachler sind und in Berlin weite Bereiche des organisierten Verbrechens
beherrschen.3 Ausgerechnet bei der kriminell aktivsten Gruppe der Migranten,
nämlich den Arabern, ist auch der Einbürgerungsanteil mit knapp 44 % am höchsten.
Zum Vergleich liegt er bei den Türken bei knapp 35 %.
Insgesamt haben knapp 80 % aller eingetragenen Intensivtäter einen Migrationshintergrund.
Der Anteil der ethnischen Deutschen liegt nach Abzug der Russland-
Deutschen bei rund 17 %, bei Zuzählung derselben bei rund 20 %.
Der Annahme, daß es ohne die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte kein
nennenswertes Intensivtäterproblem gäbe, könnte somit schwerlich widersprochen
werden.
Legt man die Diagramme betreffend die bezirkliche Verteilung und die Herkunft
der Täter quasi übereinander, so erhält man schlaglichtartig einen Blick auf die
sozialen Gegebenheiten, die das Intensivtäterphänomen in seiner Berliner Ausprägung
förmlich hervorbringen und die gemeinhin mit sozialer Entmischung, Bildung
ethnischer Kolonien, Bildungsnotstand und Perspektivlosigkeit umschrieben
werden.4
Die Täter stammen – jedenfalls aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive – von
wenigen Ausnahmen abgesehen aus sozial randständigen Familien, insbesondere
solchen mit bildungsfernem Hintergrund. Gleichwohl finden sich je nach ethnischer
Herkunft erhebliche Unterschiede. So stammen die ethnischen Deutschen
regelmäßig aus Familienverhältnissen, welche üblicherweise als kriminalitätsfördernd
beschrieben werden. Alkoholmißbrauch, fehlende Zuwendung für die Kinder,
Gewalt innerhalb der Familie etc. bestimmen das Bild und damit die Kindheit
und Jugend der dort aufgewachsenen Täter. Hiervon unterscheiden sich die Familienverhältnisse
der orientalischstämmigen Täter meist deutlich. Hier findet man
vorwiegend Familien vor, die sich selbst keineswegs als irgendwie auffällig empfinden
oder gar beschreiben würden, sondern die sich mehr oder minder nahtlos in
die übrigen Migrantenfamilien ihres Wohngebietes einordnen und die – gemessen
an den eigenen Maßstäben – meist auch über halbwegs intakte familiäre Strukturen
verfügen. Übereinstimmendes Merkmal zwischen den verschiedenen orientalischen
Ethnien dürfte die Gewaltanwendung des männlichen Familienoberhauptes
gegenüber seiner Familie sein. Körperliche Züchtigungen, auch heftige Schlä-
4 Zur sozialen Lage der westlichen Innenstadtbezirke Berlins vgl. Luft, Abschied von Multikulti, Resch-
Verlag, 1. Aufl. 2006, S. 156ff.
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ge, sind, wie die jungen Migranten immer wieder berichten, gängige Erziehungspraxis.
Dem devianten Verhalten ihrer Söhne stehen diese Familien teils unwissend,
teils verharmlosend, aber auch hilflos gegenüber. Die heimatliche Tradition
verbietet es geradezu, Hilfen von außerhalb, noch dazu eine solche des fremden
Staates, zuzulassen oder gar zu erbitten. Bei den bereits beschriebenen türkischkurdisch-
libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden,
dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung
stattfindet. Aus Berichten von Mitarbeitern der Jugenduntersuchungshaftanstalt
Kieferngrund wissen wir, dass Jugendliche aus solchen Familien
schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern bereits zum Stehlen
angehalten wurden und z.B. erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte
Mindestbeutesumme erreicht war. In diesen Familien gilt seit je her – wie
vor einiger Zeit die Geschäftsführerin des Arabischen Frauenvereins „Al-Dar“,
Frau Abul-Ella, auf einer Diskussionsveranstaltung erläuterte – der Leitsatz:
„Knast ist für Männer“. Bei diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit
vorausgesetzt, dass ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen
haben, dies ist Teil des „Geschäftskonzepts“. Jugendliche aus solchen Familien
dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser
mit einem Sieb aufzufangen. Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren
Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und
trotzdem „dicke Autos“ fahren.
Der Vorwurf an den Oberstaatsanwalt lautete, dass er sich öffentlich zu rechtswidrigem Verhalten bekannt hatte, nämlich zu dem Einsatz von U-Haft als Erziehungsmittel. Dies widerspricht dem deutschen Jugendstrafrecht.
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Weil er sich vom Gesetzgeber daran gehindert sieht, jugendliche Verdächtige wegzusperren, nutzt der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch die Untersuchungshaft als “Erziehungsmittel” und prahlt auch noch damit. Das ist, worauf in einem Spiegel-Gespräch seine Gesprächspartner hinweisen, rechtswidrig.
Auszug:
Reusch: Das wäre vielleicht ein bisschen überzogen. Ich kann nur für mich sprechen, nicht für die Berliner Justizpolitik, aber ich bin dafür: Sobald sich ein Knabe in die falsche Richtung entwickelt, muss er eine Konsequenz verspüren, die ihm weh tut, und Knast tut weh. Wir machen damit gute Erfahrungen. Die, die einmal in Untersuchungshaft gesessen haben, machen nicht mehr den dicken Max. Diese Jungs sind sehr viel vorsichtiger, wenn sie wieder rauskommen.
Sonnen: Um es ganz deutlich zu sagen: Nach dem Gesetz ist das nicht erlaubt. Die Untersuchungshaft hat nur ein einziges Ziel, nämlich die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. Das Jugendstrafrecht hat nicht zum Ziel, jemanden aus dem Verkehr zu ziehen.
Reusch: Wir müssen oft genug zähneknirschend zusehen, wie ein Täter noch mehr Menschen überfällt, demütigt, zusammenschlägt, weil uns der Gesetzgeber daran hindert, diese Jungs einzusperren. Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weitverbreitete Praxis in Deutschland.
SPIEGEL: Sie brechen das Gesetz?
Reusch: Unsinn, selbstverständlich bewegen wir uns immer im Rahmen des geltenden Haftrechts. Wir reizen lediglich jeden Spielraum aus.
Vielleicht sollte sich der Staatsanwalt mal überlegen, ob ihn der Gesetzgeber vielleicht aus gutem Grund an manchem “hindert”? Und dass es eigentlich seine selbstverständliche Aufgabe ist, das Gesetz umzusetzen. Und nicht seine private Auffassung von law and order.
Mit solchen Statements tut der Mann dem Rechtsstaat jedenfalls keinen Gefallen.
> Mit solchen Statements tut der Mann dem Rechtsstaat jedenfalls keinen Gefallen.
Ja, manchmal ist es besser zu schweigen und zu tun statt zu plauschen und nachher nicht mehr tun zu können.
Factum est, daß die Justiz als System in jugendlichen Tätern in erster Linie Jugendliche sieht, und nicht in erster Linie Täter. Bewerten kann man das unterschiedlich, aber es ist nun einmal so.
Vögeln dürfens gesetzlich ab 14, rauchen und saufen ab 16, wählen neuerdings auchh ab 16, den Führerschein machen teilweise auch schon ab 16, rauben, stehlen, mobben, schlitzen bis killen nehmen sie sich sowieso ab einem Alter raus, wenns zum ersten Mal alleine auf den Schulweg dürfen, den etliche ohnehin nur mehr auf sich nehmen, um ihre Mitschüler besser beklauen, niedertreten und erpressen zu können, vergewaltigen tut man live per handycamübertragung - da simma ja soooo erwachsen und überlegen, aber wenns mal ans Gradstehen geht für die Missetaten, dann sinds auf einmal jugendliche Sensibelchen, denen "Erziehung" womöglich einen psychischen Knacks fürs Leben verschafft, für den dann auch der Steuerzahler aufkommen darf - Therapioem, arbeitsunfähigkeit etc ... an die Opfer denkt mal wieder keiner ..
aber einen Oberstaatsanwalt feuern und diskreditierenb, weil er die Gfraster auch wie solche behandeln will ..
welchen Rechtsstaat kann dieser Oberstaatsanwalt noch beugen, wenn solche Gfraster alle Rechte haben , aber keinerlei Pflichten und Konsequenzen aus ihrem Tun ? WO siehst du da noch einen Rechtsstaat bitte ?
Wenn man erreichen will, daß weniger Leute zu Opfern von Straftätern werden, müssen sich mehr dabei engagieren den Rechtsstaat auch wirklich umzusetzen, alles andere verschlimmert sie Situation auf Dauer.