Nach Volksentscheid striktes Rauchverbot in Bayern
MÜNCHEN. Bayern führt als erstes Bundesland ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie ein. Bei einem Volksentscheid stimmten am Sonntag 61 Prozent der teilnehmenden Wähler dafür, das Rauchen in Gaststätten und Bierzelten ganz zu verbieten.
Das zeigt das vorläufige amtliche Endergebnis, das das Statistische Landesamt am Sonntagabend mitteilte. Allerdings war die Wahlbeteiligung mit 37,7 Prozent niedrig. 39 Prozent stimmten gegen die Verschärfung des Rauchverbots.
Das Rauchverbot wird am 1. August in Kraft treten. Knapp 9,4 Millionen Menschen waren zu dem Volksentscheid aufgerufen. Eine Umfrage hatte vor wenigen Tagen ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Rauch-Befürwortern und Gegnern vorausgesagt.
> das letzte wort hat vermutlich das bayrische verfassungsgericht.
>
> siehe saarland - und dort hat das oberste gericht das nichtrauchergesetz
> einkassiert.
Schon im Februar, nach nicht einmal 100 Tagen im Amt, hatte die Jamaika-Koalition denn auch eilig die Gesetzesvorlage der Grünen verabschiedet. Gastwirten, die im Vertrauen auf das seit 2007 geltende bisherige Nichtrauchergesetz ihre Kneipe umgebaut und Raucherbereiche geschaffen hatten, wurde eine Schonfrist bis 1. Dezember 2011 eingeräumt. Mögliche Entschädigungen, sollte sich das Gesetz letztlich doch als verfassungswidrig erweisen, waren indes nicht vorgesehen. Das war den Wirten zu riskant. Einige von ihnen zogen im Namen aller mit Eilanträgen vor Gericht - mit Erfolg. Die Richter weisen zwar ausdrücklich darauf hin, dass damit noch nichts über den tatsächlichen Ausgang der Verfassungsbeschwerden gesagt sei. Doch ohne vorläufigen Schutz entstehe den Gastronomen womöglich bis 2011 ein "schwerer und praktisch nicht mehr wieder gutzumachender wirtschaftlicher Nachteil". Das soll nun verhindert werden.
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Im Saarland entscheidet das VerfG endgültig in 2011. Das Resultat - offen.
PS: Für deutsche Urlaubsgäste: Am 01.07. trat in Österreich auch eine Verschärfung bezügl. Rauchverbot in öffentl. Gebäuden sowie Gaststätten in Kraft. Gaststätten bis zu 50m2 können entweder als Raucherlokale oder aber als Nichtraucherlokale geführt werden. Jene die die Größe von 50m2 überschreiten, haben einen Nichtraucherabteil zu führen, welcher größer ist, als der Raucherabteil. Es kann aber auch das gesamte Lokal als Nichtraucherlokal geführt werden, nicht aber als Raucherlokal.
Geraucht kann auch noch auf Zeltfesten etc. werden. Sonst nähern wir uns schon italienischen Verhältnissen, was das Rauchen anlangt.
Auf die Unzufriedenheit der Bürger setzt nun Nichtraucherschützer Frankenberger, der Lokalpolitiker der Ökologisch-Demokratischen Partei ÖDP ist. In Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen bereite man schon Volksinitiativen vor, sagte er. So hat die ÖDP in Hamburg am Montag die Unterlagen für eine Volksinitiative abgegeben, mit der sie auch in der Hansestadt einen Volksentscheid über ein strenges Rauchverbot durchsetzen will.
In der Hauptstadt fassen die Qualm-Gegner ebenfalls neuen Mut. Das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern habe ihn überrascht, sagte der Vorsitzende des Nichtraucherbundes Berlin-Brandenburg, Wolfgang Behrens, SPIEGEL ONLINE. "Wir wollen die Stimmung hier in Berlin aufgreifen", gab er sich kämpferisch. So sei eine Volksinitiative denkbar. "Wir stehen in Gesprächen unter anderem mit dem Forum Rauchfrei, mit denen wir gemeinsame Sache machen wollen."
Doch die Hürden für Volksentscheide sind hoch. So müssen in Berlin 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen, in Hamburg müssen 20 Prozent mobilisiert werden.
In Bayern mussten die Initiatoren zunächst 25.000 Unterschriften für den Antrag auf ein Volksbegehren sammeln. Dieser muss dann vom Innenministerium genehmigt werden. Damit es überhaupt zum Volksentscheid kam, mussten sich beim Volksbegehren binnen zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten bei den Kommunen in Unterschriftenlisten eintragen.
Den Qualm-Gegnern steht also ein mühsamer Weg bevor. Doch ihnen könnte auch die EU zur Seite springen. Denn derzeit werden auf europäischer Ebene Regelungen für den Arbeitsschutz diskutiert, die auch den Schutz von Gastronomiemitarbeitern vor Rauch betreffen. Die Bundesregierung will zunächst die Ergebnisse abwarten, sagte die Drogenbeauftragte Dyckmans.
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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist:
Nen bayerischer Fundigrüner der ganz D. mit seinem Gutmenschentum beglücken will. Reicht das nicht das der in Bayern Erfolg hat? Da isses wenigstens egal da ich da eh nie hinfahren will.
Verdammt verdammt, als wenn man mit Hart4, Merkel und Co, Klimakatastrophen und ähnlichen Umrat nicht schon genug Sch..... an der Backe hätte.
Also, ihr habt ja noch den viel ärgeren Föderalismus, als wir, stelle ich eben fest.
So zB. ist das Gesetz, welches bei uns das Rauchen in öffentl. Gebäuden und Gaststätten regelt, ein Bundesgesetz (ob gut oder schlecht, sei dahingestellt !).
Wir nagen auch an neun verschiedenen Landesgesetzen, was Schule, Krankenanstalten, Lehrer, uvm. betrifft. Hier aber hat man ein Bundesgesetz unter die Haube gebracht.
PS: Nachden die WM ja bald vorbei ist, hoffe ich, dass @grüner nicht nur "Nichtrauchermärkte" einrichtet;-)
> PS: Nachden die WM ja bald vorbei ist, hoffe ich, dass @grüner nicht nur
> "Nichtrauchermärkte" einrichtet;-)
nur, wenn die nichtraucherinitiativen dafür pro gehandelter aktie einen euro auf den tisch legen.
10 % davon würde ich als preise auslosen, den rest den gegnern dieses verbotswahns für propagandazwecke zur verfügung stellen.
oder wir kaufen davon teure habanas.
fakt ist aber, den nächsten markt zum thema setze ich als echtgeldmarkt auf.