Ausschüttung des Marktes "Bundespräsidentenwahl Österreich 2016"

Beiträge 51 - 60 von 132
  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    sorros, 13.06.2016 09:17, Antwort auf #50
    #51
    Also gruener ich glaube Dir das schlicht nicht! Das ist nur so eine Behauptung und komt aus Deinem Weltbild. Ich kann das was der Bergische schreibt nur bestätigen. Ich habe nur einmal eien Wahlbetrug durch Auszähler erlebt und das war das linksradikale Arschloch Pascal Beucker bei der Aufstellung einer grünen Kandidatenliste für den NRW Landtag. Da haben wir den ganzen Wahlparteitag wiederholt!
  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    drui (MdPB), 13.06.2016 09:18, Antwort auf #50
    #52

    Zweimal ist es mir bereits passiert, dass ich bei einer Bundestagswahl "just for fun" meine Erststimme einem krassen Außenseiter gegeben habe, der dann anschließend in meinem Wahllokal nicht eine einzige Stimme erhalten hat.

    Das ist allerdings seltsam. War das eine Briefwahl? Dann ist die Stimme ev. auf dem Postweg verlorengegangen oder wurde einem anderen Wahllokal zugeschrieben.

    In Deutschland gab und gibt es ja schon Wahlbetrug, der aber meist vor der Auszählung stattfindet, meist, wenn für Altersheime per Briefwahl abgestimmt  wird (und alle eidesstattlichen Versicherung die gleiche Schrift haben) oder wie kürzlich in Bayern, als bei den Kommunalwahlen plötzlich Massen von rumänischen Saisonarbeitern per Briefwahl die CSU wählten, viele mit dem selben Kugelschreiber und ohne im nachinein davon zu wissen.

    Bei der Auszählung zu fälschen ist eher schwierig. Die Gesamtzahl der Stimmen muss passen, kein Wahlzettel darf verschwinden, es kann jederzeit nachgezählt werden. Ungültig sind meist Briefwahlstimmen, bei denen die eidesstattliche Versicherung im falschen Umschlag ist. Oder wenn Wahlzettel falsch bzw. missverständlich oder mit Parolen (gerne Hakenkreuze) gekennzeichnet sind, dann stimmt der Wahlvorstand ab, fast immer einstimmig. Das wird dann dokumentiert und auch da kann nichts gefälscht werden bzw. alles im nachhinein korrigiert werden.

    Wenn jemand eine Briefwahlstimme abgegeben hat und der gewählte Kandidat wurde nicht ein einziges Mal gewertet, dann sollte er das monieren. Ist die eidesstattliche Versicherung da, muss auch der Wahlzettel auffindbar sein. Ist sie nicht da, sollte man die Gesamtzahl der ausgezählten Stimmen überprüfen (fehlt eine, dann ist die Kacke am dampfen).

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    Wolli, 13.06.2016 09:48, Antwort auf #49
    #53

    Ihr schein`st ja komische Zustände in euren Wahllokalen zu haben! Ich war und bin seit vielen Jahrzehnten regelmässig als Wahlhelfer tätig und ich "beschwöre", dass in den sämtlichen Wahllokalen wo ich in der Wahlkommission war, ein "Schummeln" absolut garnicht erst möglich war und somit auch nicht stattgefunden hat. Wie auch?!.

    Bei ÖH-Wahlen geht es drunter und drüber, da hat jeder Wähler mehrere Stimmen, die er zum Teil abgibt, zum Teil nicht, d.h. Gesamtzahl der Wähler und der Stimmen in einer Kategorie stimmen nie überein. Da fällt es überhaupt nicht auf, wenn z.B. noch ein paar ergänzende Zetteln dazukommen, oder ein paar andere verschwinden.

    Bei den ÖH-Wahlen geht es zwar in Wirklichkeit um nichts, aber es ist eine gute Schulung für künftige Wahlfälscher.

    Ich war früher auch ein paarmal Wahlhelfer, einmal bei der ÖH-Wahl, öfters bei richtigen Wahlen. Beschwören kann ich gar nichts. Bei der ÖH-Wahl war ich komplett überfordert, da herrschte einfach Chaos und am Ende hatten wir ein Ergebnis.

    Bei den richtigen Wahlen bemühten wir uns, die Form zu wahren; aber um der Bequemlichkeit willen haben wir doch die eine oder andere Vereinfachung in der Prozedur zugelassen, die eigentlich nicht ganz der Wahlordnung entsprochen hat. Es war nichts, was das Ergebnis offensichtlich verfälscht hätte dabei, aber das Risiko hat sich erhöht.

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    dseppi, 13.06.2016 12:36, Antwort auf #47
    #54

    Ob mehr als eine halbe Million von Unregelmäßigkeiten betroffene Wahlkarten wirklich keine Rolle spielen können, wage ich zu bezweifeln. Insbesondere, nachdem das Ergebnis offensichtlich von den Wahlkarten entschieden worden ist. Es braucht nur potenzielle 16000 bzw. 32000 falsch bewertete Stimmen.

    Wo kommen diese mysteriösen Zahlen her? Die geistern hier schon öfter herum.

    Es müssen genug Stimmen sein, um die Reihung drehen zu können. Wieviele das sind hängt stark davon ab, wer die Stimmen bekommen hat. 16000 reichen nur dann aus, wenn die zu 100% für VdB gezählt wurden.

    Im Vorsortieren sehe ich kein Problem, und die Wahlbehörde auch nicht. Das kann ja noch immer von den Beisitzern kontrolliert werden. Wenn in Anwesenheit der Beisitzer zu früh ausgezählt wurde, sehe ich für das Wahlergebnis auch kein Problem. Zum Problem kann es nur bezüglich des Wahlgeheimnisses kommen, wenn am Montag dann noch ein paar Wahlkarten dazukommen, die in den Wahlsprengeln abgegeben wurden.

    Das Problem ist, daß das Ergebnis der Vorsortierung oft nicht nachprüfbar ist.

    Klar kann man das: Man sortiert einfach noch einmal. Sortieren geht aber deutlich schneller, wenn die zu sortierten Stapel schon annähernd sortiert sind. Die "Vorsortierung" ist also keine offizielle Sortierung, sondern soll durch geschickte Ordnung der Wahlkarten die Sortierung beschleunigen.

    Wenn z.B. für ungültig erklärt wird, weil das Kuvert aufgerissen ist: War es das vorher auch schon? Das kann man nur glauben oder nicht.

    Eh. Aber was ist da ohne Vorsortierung anders? Da kann man das auch glauben oder nicht.

    Deshalb haben Unbefugte nichts an den Wahlkarten herumzufingern.

    Befugt zum "Herumfingern" ist aber nicht nur die Bezirkswahlbehörde. Wie stellst Du Dir das sonst vor? Jedes Mal wenn der Briefträger vorbei kommt, muß die gesamte Bezirkswahlbehörde vor Ort sein, die Briefwahlkarte entgegennehmen und irgendwo sicher verwahren?

    Nachdem das Gesetz klipp und klar regelt, wer die Wahlkarten wann sortieren und auszählen darf, ist davon auszugehen, daß eine gesetzwidrige Sortierung einen schweren Mangel darstellt.

    "Sortieren" ist im BPräsWG gar nicht erwähnt. ;-)

    Es geht ja nicht primär darum, ob es dem Hofer nutzt (das hat dem VfGH wurscht zu sein), sondern ob das Wahlergebnis dem Wählerwillen entspricht. Das läßt sich, wenn Manipulationen möglich waren, nicht mehr beantworten.

    Eh. Trotzdem wird die FPÖ von der Aufhebung halt nicht viel haben, wenn dann erst wieder VdB gewinnt. Dem VfGH kann das wurscht sein, der FPÖ weniger.

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    saladin, 13.06.2016 13:04, Antwort auf #48
    #55
    Also ich war früher auch mal Wahlbeisitzer bei öh-wahlen und zumindest in meinen Wahlkommissionen ist alles korrekt abgegangen ..... Aber natürlich kann es lokale traditionsunterschiede geben ....ost- und südösterreich ist ja fast schon Balkan :-)
  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    saladin, 13.06.2016 13:05, Antwort auf #50
    #56
    Dann hättest du Anzeige erstatten sollen grüner
  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    Wolli, 13.06.2016 16:04, Antwort auf #54
    #57

    Ob mehr als eine halbe Million von Unregelmäßigkeiten betroffene Wahlkarten wirklich keine Rolle spielen können, wage ich zu bezweifeln. Insbesondere, nachdem das Ergebnis offensichtlich von den Wahlkarten entschieden worden ist. Es braucht nur potenzielle 16000 bzw. 32000 falsch bewertete Stimmen.

    Wo kommen diese mysteriösen Zahlen her? Die geistern hier schon öfter herum.

    Es müssen genug Stimmen sein, um die Reihung drehen zu können. Wieviele das sind hängt stark davon ab, wer die Stimmen bekommen hat. 16000 reichen nur dann aus, wenn die zu 100% für VdB gezählt wurden.

    Unter der Annahme, daß eine Zuordnung der Stimmen nicht mehr möglich ist, muß man davon ausgehen, daß sie zu 100% als VdB gezählt worden sein könnten. Das reicht nach der bsiherigen Rechtssprechung des VfGH aus.

    Klar kann man das: Man sortiert einfach noch einmal. Sortieren geht aber deutlich schneller, wenn die zu sortierten Stapel schon annähernd sortiert sind. Die "Vorsortierung" ist also keine offizielle Sortierung, sondern soll durch geschickte Ordnung der Wahlkarten die Sortierung beschleunigen.

    Damit ist es Teil des Auszählungsvorganges und der Wahlbehörde vorbehalten.

    Wenn z.B. für ungültig erklärt wird, weil das Kuvert aufgerissen ist: War es das vorher auch schon? Das kann man nur glauben oder nicht.

    Eh. Aber was ist da ohne Vorsortierung anders? Da kann man das auch glauben oder nicht.

    Wenn die Wahlkarten, wie im Gesetz vorgesehen, bis Montag, 9 Uhr, unter Verschluß gehalten werden, und dann unmittelbar von der Wahlbehörde übernommen werden, ist das Risiko einer Manipulation jedenfalls wesentlich geringer als wenn Unbefugte Zugang dazu haben.

    Deshalb haben Unbefugte nichts an den Wahlkarten herumzufingern.

    Befugt zum "Herumfingern" ist aber nicht nur die Bezirkswahlbehörde. Wie stellst Du Dir das sonst vor? Jedes Mal wenn der Briefträger vorbei kommt, muß die gesamte Bezirkswahlbehörde vor Ort sein, die Briefwahlkarte entgegennehmen und irgendwo sicher verwahren?

    Nein, aber sie müssen unverzüglich unter Verschluß kommen. Es ist einem Beamten zuzumuten, daß er weiß, was das bedeutet.

    Nachdem das Gesetz klipp und klar regelt, wer die Wahlkarten wann sortieren und auszählen darf, ist davon auszugehen, daß eine gesetzwidrige Sortierung einen schweren Mangel darstellt.

    "Sortieren" ist im BPräsWG gar nicht erwähnt. ;-)

    Braucht man auch nicht erwähnen, weil es Teil des Auszählungsvorganges ist.

    Es geht ja nicht primär darum, ob es dem Hofer nutzt (das hat dem VfGH wurscht zu sein), sondern ob das Wahlergebnis dem Wählerwillen entspricht. Das läßt sich, wenn Manipulationen möglich waren, nicht mehr beantworten.

    Eh. Trotzdem wird die FPÖ von der Aufhebung halt nicht viel haben, wenn dann erst wieder VdB gewinnt. Dem VfGH kann das wurscht sein, der FPÖ weniger.

    Dieser Teil der Geschichte ist mir persönlich egal. Es geht mir nicht darum ob Hofer oder van der Bellen gewinnt, sondern einzig darum, daß der Stimmenstärkere gewinnt.

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    Wolli, 13.06.2016 16:06, Antwort auf #55
    #58
    Also ich war früher auch mal Wahlbeisitzer bei öh-wahlen und zumindest in meinen Wahlkommissionen ist alles korrekt abgegangen ..... Aber natürlich kann es lokale traditionsunterschiede geben ....ost- und südösterreich ist ja fast schon Balkan :-)

    Der Balkan beginnt laut Metternich zwar erst am Rennweg, womit die Uni Wien gerade noch nicht hineinfiele, aber ich denke, die Grenze hat sich mittlerweile ungefähr bis St. Pölten verschoben.

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    dseppi, 13.06.2016 16:30, Antwort auf #57
    #59

    Unter der Annahme, daß eine Zuordnung der Stimmen nicht mehr möglich ist, muß man davon ausgehen, daß sie zu 100% als VdB gezählt worden sein könnten. Das reicht nach der bsiherigen Rechtssprechung des VfGH aus.

    Wie kommst Du auf diese Annahme? Wenn der VfGH zur Ansicht kommt, daß bei der Bezirkswahlbehörde Hintertupfing gepfuscht wurde, dann ist ja bekannt, wieviele laut offiziellem Ergebnis Hofer, VdB oder ungültig gewählt haben. Nur die letzten beiden können zu Hofer wandern, wobei die VdB-Stimmen doppelt so viel Gewicht haben wie die ungültigen. Für Hofer gewertete Stimmen können nimmer zu Hofer wandern.

    Klar kann man das: Man sortiert einfach noch einmal. Sortieren geht aber deutlich schneller, wenn die zu sortierten Stapel schon annähernd sortiert sind. Die "Vorsortierung" ist also keine offizielle Sortierung, sondern soll durch geschickte Ordnung der Wahlkarten die Sortierung beschleunigen.

    Damit ist es Teil des Auszählungsvorganges und der Wahlbehörde vorbehalten.

    Wo steht das?

    Befugt zum "Herumfingern" ist aber nicht nur die Bezirkswahlbehörde. Wie stellst Du Dir das sonst vor? Jedes Mal wenn der Briefträger vorbei kommt, muß die gesamte Bezirkswahlbehörde vor Ort sein, die Briefwahlkarte entgegennehmen und irgendwo sicher verwahren?

    Nein, aber sie müssen unverzüglich unter Verschluß kommen. Es ist einem Beamten zuzumuten, daß er weiß, was das bedeutet.

    D.h. jede eingehende Wahlkarte (was praktisch ständig während der Amtszeiten passieren kann) ist sofort in Verschluß zu nehmen? Vermutlich machen das nicht mehrere Leute geminsam, sondern nur einer. Wieso ist das weniger riskant als wenn mehrere Leute vorsortieren?

    Nachdem das Gesetz klipp und klar regelt, wer die Wahlkarten wann sortieren und auszählen darf, ist davon auszugehen, daß eine gesetzwidrige Sortierung einen schweren Mangel darstellt.

    "Sortieren" ist im BPräsWG gar nicht erwähnt. ;-)

    Braucht man auch nicht erwähnen, weil es Teil des Auszählungsvorganges ist.

    Das wird es aber nur durch Erwähnung im BPräsWG. Wie sonst kommt man zu der Ansicht, daß es Teil des Auszählungsvorgangs sei?

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    Wolli, 13.06.2016 17:34, Antwort auf #59
    #60

    Unter der Annahme, daß eine Zuordnung der Stimmen nicht mehr möglich ist, muß man davon ausgehen, daß sie zu 100% als VdB gezählt worden sein könnten. Das reicht nach der bsiherigen Rechtssprechung des VfGH aus.

    Wie kommst Du auf diese Annahme? Wenn der VfGH zur Ansicht kommt, daß bei der Bezirkswahlbehörde Hintertupfing gepfuscht wurde, dann ist ja bekannt, wieviele laut offiziellem Ergebnis Hofer, VdB oder ungültig gewählt haben. Nur die letzten beiden können zu Hofer wandern, wobei die VdB-Stimmen doppelt so viel Gewicht haben wie die ungültigen. Für Hofer gewertete Stimmen können nimmer zu Hofer wandern.

    Das stimmt natürlich. Mehr als die Ungültigen und die VdB-Stimmen können nicht wandern.

    Ich bin davon ausgegangen, daß die strittigen Stimmen in einem viel größeren Topf mit unstrittigen Stimmen aufgegangen sind und nicht aus diesem herausgelöst werden können.

    Klar kann man das: Man sortiert einfach noch einmal. Sortieren geht aber deutlich schneller, wenn die zu sortierten Stapel schon annähernd sortiert sind. Die "Vorsortierung" ist also keine offizielle Sortierung, sondern soll durch geschickte Ordnung der Wahlkarten die Sortierung beschleunigen.

    Damit ist es Teil des Auszählungsvorganges und der Wahlbehörde vorbehalten.

    Wo steht das?

    Nirgends, weil es nicht vorgesehen ist.
    Im Wahlgesetz steht klipp und klar, wie und wann ausgezählt werden soll. Und wenn diese Anleitung mit der Überprüfung der Gültigkeit nach diversen Kriterien beginnt, dann kann man implizit davon ausgehen, daß der Gesetzgeber diese Prüfung von der Wahlbehörde und niemandem sonst erledigt sehen will. Und, daß er sie dem Auszählen zuordnet.

    Befugt zum "Herumfingern" ist aber nicht nur die Bezirkswahlbehörde. Wie stellst Du Dir das sonst vor? Jedes Mal wenn der Briefträger vorbei kommt, muß die gesamte Bezirkswahlbehörde vor Ort sein, die Briefwahlkarte entgegennehmen und irgendwo sicher verwahren?

    Nein, aber sie müssen unverzüglich unter Verschluß kommen. Es ist einem Beamten zuzumuten, daß er weiß, was das bedeutet.

    D.h. jede eingehende Wahlkarte (was praktisch ständig während der Amtszeiten passieren kann) ist sofort in Verschluß zu nehmen? Vermutlich machen das nicht mehrere Leute geminsam, sondern nur einer. Wieso ist das weniger riskant als wenn mehrere Leute vorsortieren?

    Zuerst muß der Eingang registriert werden, und dann ist sie unter Verschluß zu nehmen. Und ja, sofort, unverzüglich, without von delay. Und zwar bis zur amtlichen Auszählung. Vgl. §10(6).

    Nachdem das Gesetz klipp und klar regelt, wer die Wahlkarten wann sortieren und auszählen darf, ist davon auszugehen, daß eine gesetzwidrige Sortierung einen schweren Mangel darstellt.

    "Sortieren" ist im BPräsWG gar nicht erwähnt. ;-)

    Braucht man auch nicht erwähnen, weil es Teil des Auszählungsvorganges ist.

    Das wird es aber nur durch Erwähnung im BPräsWG. Wie sonst kommt man zu der Ansicht, daß es Teil des Auszählungsvorgangs sei?

    Die Überprüfung der Gültigkeit ist Teil des Auszählungsvorganges, vgl. §14a(1).

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