Fragestellung des Marktes Bundesrat
«Welche sieben Personen gehören Anfang 2011 dem Schweizer Bundesrat an?»
Aktien
Beim Marktstart können die folgenden Personenaktien gehandelt werden (alphabetisch):
- Didier Burkhalter (FDP)
- Micheline Calmy-Rey (SP)
- Moritz Leuenberger (SP)
- Doris Leuthard (CVP)
- Ueli Maurer (SVP)
- Hans-Rudolf Merz (FDP)
- Evelyn Widmer-Schlumpf (BDP)
- Andere Personen
Während der Laufzeit des Marktes «Bundesratswahl» können weitere Personenaktien hinzugefügt werden. Dies erfolgt durch das Splitting der Aktie «Andere Personen».
Marktstart
Mittwoch, 23. Dezember 2009
Marktende
siehe Marktbedingungen
Tradingspanne
0,01 - 100 Ex
(Ausnahme: siehe Marktbedingungen)
Marktwert
700 Ex
Marktbedingungen und Besonderheiten
Jeder registrierte Teilnehmer erhält für diesen Markt beim Start 1'000’000 EX Cash.
Bei dem Markt handelt es sich um einen so genannten «The Winner takes it all»-Markt.
Die sieben gewinnenden Aktien, also die gewählten Bundesrätinnen und Bundesräte werden mit jeweils 100 EX ausgeschüttet, alle weiteren Aktien ausnahmslos mit 0 EX.
Somit sind insgesamt 7 x 100 EX = 700 EX zu vergeben.
Der Markt schliesst im Dezember 2010, gegen Ende der letzten Sitzungsperiode 2010 des Schweizer Nationalrates.
Der Schweizerische Bundesrat
http://www.admin.ch/br/org/
Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus
sieben Mitgliedern, die als «Kollegialbehörde» den Bundesrat bildet. Die Regierungsmitglieder wurden am 12. Dezember 2007 zu Beginn der laufenden Legislaturperiode von der
Vereinigten Bundesversammlung einzeln in geheimer Wahl bestimmt. (Ausnahmen: Ueli Maurer, gewählt am 10. Dezember 2008 nach dem Rücktritt von Samuel Schmid (BDP), sowie Didier Burkhalter, gewählt am 16. September 2009 nach dem Rücktritt von Pascal Couchepin (FDP).)
Die Bundesversammlung setzt sich aus den am 21. Oktober 2007 gewählten 200 Abgeordneten des Nationalrates und den 46 Mitgliedern des Ständerates zusammen.
Das neu gewählte oder bestätigte Regierungsmitglied erklärt direkt nach Verkündigung des Resultats «Annahme der Wahl» oder lehnt die «Annahme der Wahl» ab.
Hinweis
Entsprechend der Zusammensetzung des Bundesrates gewinnen in diesem Markt nur die Aktien der sieben Bundesräte, die über den 01. Januar 2011 hinaus dem Bundesrat angehören. Diese werden mit jeweils 100 EX ausgeschüttet.
Die Zahl 100 und die Tradingspanne zwischen 0 und 100 EX wurden gewählt, damit während der Laufzeit des Marktes anhand der einzelnen Aktienkurse eine Wahrscheinlichkeit abgelesen werden kann.
Beispiel: Die Trader der Wahlbörse glauben, dass der Kandidat A mit einer Wahrscheinlichkeit von X % im Bundesrat verbleibt.
Auszahlungsregel
Mit jeder Personenaktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe von 100 EX, sofern die reale Person über den 1. Januar 2011 im Bundesrat verbleibt und, falls im Jahre 2010 neu hinzugekommen, von der Bundesversammlung gewählt worden ist
und die Wahl angenommen hat.
Hinzufügen von Aktien («Splitting»)
Das Hinzufügen einer Aktie erfolgt durch die Teilung («Splitting») der Aktie «Andere Personen». Dies erfolgt immer dann, wenn ein Kandidat von einer Partei offiziell für die Wahl zum Bundesrat nominiert wird.
Hinweis
Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus markttechnischen Gründen nicht jede nominierte Person mit einer Personenaktie zu versehen.
Herausnahme von Aktien
Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 EX ausgeschüttet, wenn ein Kandidat seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktie «Andere Personen»
Die Aktie «Andere» umfasst alle Personen, die für den Bundesrat kandidieren, aber noch nicht offiziell nominiert worden sind.
Nach Marktschluss enthält diese Aktie alle Personen, die in den Bundesrat gewählt worden sind, aber nicht mit einer eigenen Personenaktie im Markt aufgeführt sind, und wird entsprechend ausgeschüttet.
Die Aktie «Andere» ist von der für alle namentlichen Personenaktien geltenden Tradingspanne von 0 – 100 EX ausgenommen. Ihr Maximalwert beträgt 700 Ex.
Hinweise
1. Die Laufzeit von Kauf- und Verkaufordern der Aktie «Andere» ist um die Funktion «Order canceln» erweitert worden.
Wird diese Funktion bei der Eingabe gewählt, wird die Order automatisch beim nächsten Splitting gelöscht.
2. Rein theoretisch könnten bis 2010 auch sieben noch nicht nominierte Personen in den Bundesrat gewählt werden, daher liegt der Maximalwert dieser Aktie bei 700 Ex.
Verfahren beim Splitting der Aktie «Andere»
Beim Splitting der Aktie «Andere» wird der Handel jeweils für kurze Zeit ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie «Andere» vorgenommen.
Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere» hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.
Beispiel
Trader A hält zum Zeitpunkt des Splittings 1500 Stück Aktie «Andere». Die neue Personenaktie «Z» wird in den Markt gebracht.
Nach dem Splitting besitzt Trader A 1500 Aktien «Andere» und 1500 «Z» in seinem Portfolio.
Hinweis
Beim Splitting der Aktie «Andere» werden folgende Orderaufträge gelöscht:
Kauf- und Verkauforder, deren Laufzeit auf «Order canceln» gesetzt ist.
Ausnahmeregeln
Massgeblich für die Auszahlung der Aktien ist der 01. Januar 2011, 23.59 Uhr.
Links
Wahlen in den Bundesrat / Vereinigte Bundesversammlung
(Parlamentsgesetz)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/171_10/a132.html
Das offizielle Bundesratsfoto 2007:
http://www.admin.ch/br/dienstleistungen/00094/